Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Für Studieninteressierte und Bewerber/innen!

10. August 2015 Alice Ott 90 Kommentare

Liebe Studieninteressierte und Bewerber/innen für ein Lehramtsstudium an der Universität Hamburg!

Ihr möchtet uns eine Frage zum Hamburger Lehramtsstudium stellen und habt noch keine UHH-Kennung, weil Ihr offiziell noch nicht an der Universität Hamburg studiert?

In diesem Fall schreibt uns Eure Frage als Kommentar zu diesem Beitrag. Eure Kommentare werden erst moderiert, dann veröffentlicht.

Dieser Beitrag wird aus Gründen der Übersichtlichkeit in regelmäßigen Abständen erneuert. Falls Ihr Interesse an früheren gestellten Fragen und unseren Antworten habt, könnt Ihr Euch diese in den früheren Beiträgen durchlesen.

Stöbert auch gern im Infoportal Lehramt, wenn ihr mehr über das Lehramtsstudium an der Uni Hamburg erfahren möchtet!

Wir sind gespannt auf Eure Fragen!

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90 Kommentare

  1. Leon Reymann sagt:

    Hallo Liebes Team,

    Die Frage, mit der ich mich an euch wende, betrifft die allgemeinen Erfolgsaussichten einer M.Ed Bewerbung für die Lehramtfächer Englisch und Philosophie.

    Da das Ergebnis meiner Bewerbung an der Uni Hamburg noch bis September aussteht; Ich aber gerne rechtzeitig ein paar Vorkehrungen treffen würde; interessiere ich mich 1. dafür in wie weit meine Fächerkombination an der Uni Hamburg bereits ausgelastet ist und 2. bei was für einer Bachelorabschlussnote (2.0) man generell mit einer positiven Rückmeldung rechnen könnte.

    Hierbei geht es mir natürlich mehr um einen allgemeinen Einblick als um eine verbindliche Prognose.

    Vielen Dank & schöne Grüße
    Leon Reymann

  2. Steffie Dahms sagt:

    Lieber Leon,
    zwei kleine Verständnisfragen: wieso steht das Ergebnis Deiner Bewerbung noch bis zum September aus? Hast Du Dich für den Bachelor oder den Master beworben?
    Liebe Grüße

  3. Marie sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der Unterlagen für die Immatrikulation an der Uni Hamburg. Ich wurde zugelassen für Lehramt Primar – und Sekundarstufe I. Dies ist dann mein Zweitstudium, da ich schon einen Bachelor an einer deutschen Uni sowie einen Master of Arts in Skandinavistik an einer schwedischen Uni gemacht habe.

    Es handelt sich aber um keinen Studienortwechsel. In den Unterlagen für die Immatrikulation steht unter „bisheriger Studienverlauf“, dass man eine Exmatrikulation vorlegen muss, wenn man im Vorsemester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war.

    Ich war im Vorsemester an einer schwedischen Hochschule eingeschrieben. Allerdings gibt es in Schweden keine Exmatrikulationsbescheinigungen.

    Daher wollte ich Sie fragen, ob es ausreicht, wenn ich beglaubigte Kopien meines Bachelor und meines Master Zeugnisses mit meinem Immatrikulationsantrag mitschicke?

    Vielen Dank

    Marie

  4. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Marie,

    beglaubigte Kopien deines Bachelor- und Masterzeugnisses sind ausreichend um deinen bisherigen Studienverlauf bei der Immatrikulation nachzuweisen. Viel Erfolg im Studium!

  5. Marie sagt:

    Vielen Dank Alexander

  6. Isabel sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Zulassung für Lehramt Primar- und Sekundarstufe 1, brauche ich für das Fach evangelische
    Religion einen Sprachnachweis?
    Vielen Dank
    Isabel

  7. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Isabel,
    für das Unterrichtsfach evangelische Religion sind beim Lehramt Primar- und Sekundarstufe 1 keine Sprachnachweise erforderlich. Ein Nachweis über das Latinum ist nur beim Lehramt an Gymnasien Pflicht.
    Liebe Grüße

  8. Paul Ramone sagt:

    Hallo,
    ich plane nach meinem Abitur 2016 Chemie und Geschichte auf Lehramt zu studieren. Bei der Uni in Kiel sind die
    Stundenpläne dieser beiden Fächer nicht auf einander abgestimmt und ich habe von Bekannten gehört, dass das wohl
    häufiger dazu führt, dass daraus ein großes Durcheinander in den Stundenplänen entsteht, man teilweise zu sehr
    abstrusen Zeiten Vorlesungen hat und diese dann wohl auch noch zum bersten voll währen. Wie ist es in Hamburg mit dieser Fächerkombination? Sind die Stundenpläne auf einander abgestimmt? Und wenn nicht, „klappt das dann irgendwie
    trotzdem alles“?

  9. Steffie Dahms sagt:

    Lieber Paul,
    die Unterrichtsfächer Chemie und Geschichte haben unterschiedliche Zeitfenster, sie sind also aufeinander abgestimmt und können ohne Einschränkungen zusammen studiert werden.
    Liebe Grüße

  10. Lena sagt:

    Hallo!
    Ich interessiere mich für Lehramt, ob nun Gymnasium, Realschule oder Grundschule bin ich mir noch nicht sicher.
    Gerne möchte ich Lehramt Mathematik und Biologie studieren, kann jedoch nur eine fachgebundene Hochschulreife vorweisen.
    Ist es trotzdem an der Uni Hamburg zu studieren?
    Für Mathe und Bio brauche ich theoretisch ja keine zweite Fremdsprache …
    Danke!

  11. Kira sagt:

    Super, danke euch!

  12. Lukas sagt:

    Hallo zusammen,

    ich möchte u.a. Sport auf Lehramt studieren. Dafür muss ja bestimmte Nachweise erbringen: Auf Anfrage wurde mir bestätigt, dass es reicht das Rettungsschwimmerabzeichen bis zum 30.09. nachzureichen. Wisst ihr, ob dies auch für das Leichtathletikabzeichen gilt ? Vielen Dank schonmal im Voraus !

  13. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Lena,

    es ist theoretisch möglich mit der fachgebundenen Hochschulreife Lehramt zu studieren, allerdings ist dies abhängig von der jeweiligen fachgebundenen Hochschulreife und dem angestrebten Lehramts-Studiengang und bedarf daher einer Einzelfallüberprüfung. Daher würde ich Dir empfehlen, dass Du Dir beim Team für Bewerbung und Zulassung (http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/bachelor-staatsexamen/zulassung-einschreibung/erweiterte-sprechzeiten-bescheidversand.html) einen Termin holst.
    Liebe Grüße!

  14. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Lieber Lukas,

    für das Leichtathletikabzeichen gibt es keine Fristverlängerung, da man dieses jederzeit erwerben kann. Informationen dazu findest Du hier: http://www.deutsches-sportabzeichen.de/de/das-sportabzeichen/sportabzeichen-erwerben/.
    Liebe Grüße!

  15. Miriam sagt:

    Huhuuuu,
    ich habe eine Zulassung für den Bachelor in Primar-und Sekundarstufe 1 erhalten.
    Meine Frage wäre, inwiefern bezieht sich das Studium auf die Sekundarstufe 1? Legt man sich einen Schwerpunkt oder beinhaltet das Studium beide Teile in gleichen Maßen.

    Würde mich über Rückmeldung freuen
    Miriam

  16. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Miriam,
    das Studium Lehramt Primar- und Sekundarstufe 1 beinhaltet erziehungswissenschaftliche Anteile der Pädagogik für beide Schultypen. Informationen zum Aufbau des Studienganges findest Du hier:
    http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren/studienplaene/lehramt-der-primar-und-sekundarstufe-i/117-laps-bachelor
    Liebe Grüße

  17. Chiara sagt:

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zum Lehramtsstudium bzw. zum Referendariat.
    Und zwar möchte ich gerne in Berlin meinen Master of Education für die Gymnasiale Oberstufe absolvieren, jedoch mein Referendariat in Hamburg machen, da ich auch hier später unterrichten möchte. Allerdings frage ich mich, ob dies überhaupt möglich ist oder relativ simpel umzusetzen, da in jedem Bundesland verschiedene Anforderungen und Richtlinien herrschen.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten, vielen Dank im Voraus!
    Grüße, Chiara.

  18. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Chiara,
    für das Referendariat ist das Landesinstitut für Lehrerbildung zuständig. Wende Dich bitte dorthin, um detaillierte Informationen zu den Anforderungen zu erhalten. Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst in Hamburg findest Du hier: http://www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst/
    Liebe Grüße

  19. Timo sagt:

    Hallo,
    Ich habe mich aus einer anderen Stadt für einen Master beworben, bin auch zugelassen, habe aber meine BA nicht vor dem 15.7. angefangen/anfangen können. 170 LP sind im Bachelor erreicht, die Arbeit melde ich nächste Woche an. Gibt es eine realistische Chance doch noch nach Hamburg wechseln zu können oder bin ich jetzt raus?
    Liebe Grüße
    Timo

  20. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Lieber Timo,
    die Voraussetzungen für die Bewerbung zum Hamburger Master of Education-Studium sind, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung die Bachelorarbeit angemeldet ist und das mindestens 120 Leistungspunkte bisher erbracht wurden (siehe hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/master/papierlose-bewerbung-lehramt-med.html). Da Du zum Zeitpunkt der Bewerbung die Bachelorarbeit noch nicht angemeldet hattest, erfüllst Du nicht die Voraussetzungen und kannst Dich daher leider auch nicht für den Masterstudiengang einschreiben.
    Lieben Gruß!

  21. Carina sagt:

    Hallo,
    ich habe meinen Bachelor in Kiel gemacht und habe jetzt eine Zusage für den Master (Englisch/Spanisch Lehramt Gym.) in Hamburg erhalten. Da ich mein Bachelorzeugnis, Leistungsübersicht etc. ja erst mit dem Immatrikulationsantrag einreiche, würde mich vorweg interessieren, ob ich noch Probleme mit der Anerkennung meiner im Bachelorstudium erbrachten Leistungen bekommen könnte, d.h. Praktika o.ä.

    Lieben Gruß

  22. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Carina,
    solange Dein Bachelor-Lehramtsstudium die formalen Kriterien erfüllt (siehe dazu hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/master/papierlose-bewerbung-lehramt-med.html) entstehen keine nachträglichen Anerkennungsprobleme.
    Viel Erfolg im Masterstudium in Hamburg!

  23. Mary sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Zulassung für das Lehramtstudium der Primar- und Sekundarstufe I erhalten und möchte später die Sekundarstufe I
    des Gymnasiums unterrichten. Meine Frage wäre nun, wann man sich konkret auf die ‚Schulart‘ (Grundschule,Hauptschule, Realschule, Gymnasium) spezialisiert bzw. ob man es macht ?
    MfG

  24. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Mary,
    innerhalb des Lehramtes Primar- und Sekundarstufe 1 spezialisierst Du Dich nicht für eine Schulart. Jedoch wird davon ausgegangen, dass Du mit diesem Studiengang ein Lehramt an einer Grund- oder Stadtteilschule anstrebst. Wenn Du an Gymnasien unterrichten möchtest, wäre es sinnvoller gewesen, Dich für das Lehramt an Gymnasien, welches sowohl die Sekundarstufe 1 als auch die Sek 2 beinhaltet.
    Ob Du auch mit einem Abschluss in LAPS an Gymnasien in Hamburg angestellt werden kannst, erfragst Du am besten noch mal beim Landesinstitut.
    Liebe Grüße

  25. Dorothea Schroth sagt:

    Ich habe mich für das Wintersemester 2015/16 für den Studiengang Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Spanisch und ev. Theologie beworben. Ist es möglich noch vor Studienbeginn das Fach Ev. Theologie mit Biologie zu wechseln?
    Und kann ich im Masterstudiengang noch ein drittes Unterrichtsfach dazu wählen?

  26. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Dorothea,
    für einen Unterrichtsfachwechsel musst Du Dich erneut bewerben, dies ist erst wieder zum WiSe 16/17 möglich. Informationen zum Wechsel findest Du hier:http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-studienverlauf-ba/72-fachwechsel
    Ein drittes Unterrichtsfach zu wählen ist weder im Bachelor noch im Master möglich.
    Liebe Grüße

  27. Mary sagt:

    Danke für die schnelle Rückmeldung!
    Da mein Durchschnitt für das Lehramtstudium an Gymnasien nicht ausreichend ist, habe ich mir gedacht, dass ich dennoch mit dem Abschluss LAPS die Mittelstufe des Gymnasiums unterrichten kann. Besteht die Möglichkeit während des Studiums zu wechseln?
    MfG

  28. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe Mary,

    Du kannst Dich in der regulären Bewerbungsphase (01.06.-15.7.) für einen LAGym-Platz zum WiSe 2016/17 bewerben. Formal zählst Du dann zunächst als Erstsemestlerin, nach Erhalt Deiner Zusage kannst Du Dir dann Deine bisherigen Leistungen anrechnen lassen. Welche Veranstaltungen Du in Deinen Unterrichtsfächern zusätzlich belegen musst, kannst Du anhand der Studienpläne (http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren/studienplaene/lehramt-an-gymnasien/124-lehramt-an-gymnasien-unterrichtsfaecher-bachelor) prüfen.
    Sofern Du dann keinen Platz bekommen haben solltest, würdest Du weiterhin ganz normal in Deinem derzeitigen Studium eingeschrieben bleiben. Du kannst es demnach zumindest ohne Probleme versuchen.

    Liebe Grüße

  29. Lukas sagt:

    Hallo,
    ich habe an der CAU in Kiel Sport und Latein auf Lehramt im Master studiert, bzw. studiere noch, da ich noch auf zwei Noten aus diesem Sommersemester warte. Ich wollte mich eigentlich erst exmatrikulieren, wenn diese Teilleistungen vorhanden sind. Ist dies möglich?
    Schon mal vielen lieben Dank im Vorraus.
    MFG Lukas

  30. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Lieber Lukas,
    als Beratungsangebot für Studierende des Lehramts an der Universität Hamburg können wir Dir leider nur Fragen unsere Universität betreffend beantworten. Wende Dich mit Deiner Frage doch am besten an Deine Hochschule; wenn du mal eine Frage zur Uni Hamburg hast, beantworten wir sie Dir gerne.
    Liebe Grüße

  31. Lukas sagt:

    Ok schlecht formuliert von mir. Ist es denn möglich die Exmatrikulation aus Kiel nachzureichen?

  32. Monique sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Zusage für den M.Ed Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I erhalten, freue mich darüber sehr und möchte mich gern einschreiben.
    Nun muss man dazu unter anderem einen „Nachweis zur Qualifikation für den Lehramts-Typ“ einreichen. Heißt das, dass der Lehramtstyp erst jetzt auf Kompatibilität geprüft wird? Denn ich war mir bzgl. des Typs nicht sicher (auf meinem Zeugnis ist der Typ nicht vermerkt), da sich mein Master im Grunde auf das Grundschullehramt beschränkt. Ich ging aber davon aus, dass ich auch nur eine Zusage bekommen würde, wenn der Bachelor kompatibel zum Master ist. Inwieweit ist die Zusage also dahingehend schon eine verbindliche Zusage?
    Da auch eine Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen ist, verliere ich ja den Anspruch auf den Masterplatz an meiner jetzigen Uni, in den ich sonst automatisch umgeschrieben werde.
    Vielen Dank und liebe Grüße!

  33. Simone W. sagt:

    Hallo liebes Lehramtsblog Team,

    ich habe meinen Lehramt Bachelor an der Leuphana gemacht. Am Bewerbungstag an der Uni Hamburg habe ich mir extra ein offizielles Transcript of Records geholt, auf dem alle Seminare bzw. Module mit der dazugehörigen Note vermerkt sind. Was fehlt sind jedoch die ausgerechneten expliziten Noten für meine beiden Fächer. Diese sind ja aber sehr leicht aus den Modulnoten zu errechnen, da es keine unterschiedliche Wertigkeit gibt und alle Module mit 5Cp veranschlagt sind. Reicht dieses Transcript aus?!

  34. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Monique,
    Du musst zur Einschreibung nachweisen können, dass Dein bisheriges Studium ein Bachelorstudium des Lehramtes war sowie für welches Lehramt Dich Dein bisheriges Studium konkret qualifiziert. D.h. aus Deinem Abschlusszeugnis bzw. aus dem Transcript of Records muss der angestrebte „Lehramtstyp“ entsprechend des an der Universität Hamburg angestrebten Studienganges explizit hervorgehen und genannt sein. Ist das in Deinem Abschlusszeugnis bzw. Transcript of Records nicht genannt, kann dies auch durch eine gesonderte Bescheinigung Deiner bisherigen Hochschule belegt werden. Wird in der Bescheinigung nicht beschrieben, dass Du mit Deinem bisherigen Studium für das angestrebte Studium qualifiziert bist, erfüllst Du nicht die Zugangsvoraussetzungen und die Einschreibung kann nicht erfolgen. Weitere Informationen diesbezüglich findest Du hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/master/papierlose-bewerbung-lehramt-med.html. Die Exmatrikulationsbescheinigung kannst Du auch noch nach erfolgter Immatrikulation nachreichen.
    Liebe Grüße!

  35. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Lieber Lukas,
    die Exmatrikulationsbescheinigung kannst Du auch noch nach erfolgter Immatrikulation nachreichen.
    Liebe Grüße!

  36. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Simone,

    bei der Online-Bewerbung musstest Du ja schon wahrheitsgemäß die Durchschnittsnoten Deiner Unterrichtsfächer angeben. Das heißt, jetzt zur Immatrikulation musst Du diese eingetragenen Durchschnittsnoten, entweder per Transcript oder durch eine andere Bescheinigung (Leistungskontoausdruck oder ähnliches), nachweisen, sonst kann eine Immatrikulation nicht erfolgen.
    Lieben Gruß!

  37. Hasan sagt:

    Hallo,

    Ich habe zum 31 juli 2015 die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger abgeschlossen und hätte nun Interesse, Lehramt an Beruflichen Schulen zu studieren.
    Ich habe mich dieses Jahr nicht Bewerben können, da die Frist zur Bewerbung endete ,bevor ich mein Examen hatte.
    Nun ist meine Frage, ob man sich irgenwie noch für diese Jahr Bewerben kann ( Nachrückverfahen ? Schwarzesbrett?).
    Warum kann man keine private Nachricht schreiben, ich denke es gibt viele Personen ,denen das unangenehm ist in so einem Blog ihre Probleme b.z.w Fragen zu schreiben.

    Vielen Dank und lieben Gruß

  38. Steffie Dahms sagt:

    Lieber Hasan,
    man kann seine Fragen selbstverständlich auch privat schreiben, die Vorgehensweise findest man sowohl hier:
    http://www.daslehramtsblog.uni-hamburg.de/?page_id=243 als auch hier http://www.lehramt.uni-hamburg.de/kontakt erklärt. Alle Anfragen, die vertraulich behandelt werden sollen, können über das Kontaktformular (http://www.daslehramtsblog.uni-hamburg.de/?page_id=1295) gestellt werden und werden dann von uns per Email beantwortet.
    Dies ist hauptsächlich der Fall, wenn personenbezogene Daten wie Matrikel- oder Bewerbernummern übermittelt werden oder Dokumente angehängt werden. Für alle anderen Anfragen ist das Blog gedacht, damit sich so auch andere interessierte Mitleser/innen informieren können.

    Nun zu Deiner Frage: Leider gibt es keine Möglichkeit, im Nachrückverfahren oder per Studienplatzbörse noch zum Wintersemester 2015/16 zugelassen zu werden. Es werden nur diejenigen berücksichtigt, die sich regulär bis zur Bewerbungsfrist am 15.07.15 für einen Studienplatz beworben haben.Daher musst Du leider bis zur nächsten Bewerbungsphase (01.06.-15.07.2016) warten.

    Liebe Grüße

  39. Katharina Brinkmann sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe meine Zulassung für den Master Lehramt Grundschule für die Universität Hamburg erhalten. Ich bin jedoch noch an einer anderen Universität eingeschrieben und kann noch keine Exmatrikulation einreichen, da mir noch eine Note fehlt. Ist es möglich, diese Bescheinigung wie bei Bachelor-Studiengängen bis Ende März nachzureichen oder wie ist das geregelt?
    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

  40. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Katharina,
    die Exmatrikulationsbescheinigung kannst Du nachreichen, sobald Du Deine fehlende Note erhalten hast.
    Liebe Grüße

  41. Julia sagt:

    Liebes Lehramtsblog-Team,

    ich bin für den Master of Education Primar und Sek I (Deutsch/Sport) zugelassen und möchte diesen nun annehmen.
    Zur Immatrikulationsantrag beziehungsweise den einzureichenden Unterlagen und zur Gestaltung des Studiums habe ich nun noch ein paar Fragen, bei denen ich gerne euren Rat einholen würde..:

    1. In meinem Imm-Antrag steht: Sofern Ihre Zulassung unter inhaltlicher Auflage erfolgt, wird Ihnen diese gesondert durch die Fakultät mitgeteilt werden.
    –> Bis wann würde einem dies mitgeteilt werden? Hätte ich darüber bereits Bescheid? Gibt es für Sport oder Deutsch noch gesonderte inhaltliche Auflagen?

    2. Da ich noch kein Zeugnis habe kann ich nur eine Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen einreichen aus dem bereits der Nachweis zweier Unterrichtsfächer sowie Fachdidaktika, das eingetragene Bachelorarbeitsthema (reicht das für den Nachweis darüber, dass sie bereits angemeldet war? Ja, oder?) und der Nachweis über Schulpraktika zu entnehmen ist. Die Lehramtsform wird jedoch nicht ausdrücklich genannt. Lediglich Bachelorstudiengang Combined Studies. Muss dieses gesondert bescheinigt werden und wenn ja in welcher Form? Ich wüsste jetzt nicht an wen ich mich dafür wenden sollte..?

    3. Bezüglich des Faches Sport: Wo ist der Unterschied zwischen Sport als 1. und Sport als 2. Unterrichtsfach? Und wo kann ich entsprechende Module und Lehrpläne einsehen? Ich habe jetzt den groben Studienverlaufsplan gefunden, würde aber gerne wissen zwischen welchen Modulen (Individualsport/Teamsport,etc.) ich wählen kann..

    4. Bezüglich des Faches Deutsch: Hier finde ich keinen konkreten Studienverlaufsplan. Was muss da im ersten Semester belegt werden und wie kann man auf das Veranstaltungsverzeichnis zugreifen? (Vermutlich erst mit dem „richtigen“ Stine-Account oder?

    5. Was ist mit dem Fall, dass man aus irgendwelchen Gründen das Studium doch nicht in Hamburg beginnen kann? Gibt es eine Frist, in der man die Immatrikulation zurückziehen könnte?

    Joa, ich glaube das war es vorerst einmal.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
    Liebe Grüße aus Vechta, Julia

  42. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Julia,
    1. über inhaltliche Auflagen wärst Du bereits informiert worden.
    2. eine Bescheinigung Deiner bisherigen Leistungen ist als Nachweis für die Schulpraktika und die Anmeldung zur Bachelorarbeit ausreichend, markiere die se jedoch bitte deutlich. Zudem musst Du darauf achten, dass auf der Bescheinigung das Datum Deiner Bewerbung (bis 15.07.) vermerkt ist. Deine Uni muss Dir eine Bescheinigung ausstellen, dass Dein Bachelorstudiengang dem Lehramtstyp Primar- und Sekundarstufe 1 entspricht.
    3. In Sport sind für das erste und zweite Unterrichtsfach verschiedene Verteilungen vorgesehen, in welchem Semester welche Veranstaltung besucht werden soll. Den Studienplan und weitere Informationen zum Teilstudiengang Sport im Master findest Du hier: https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge/sport-lehramt-master.html
    4. Den Studienplan Deutsch findest Du hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge/lehramtsstudiengaenge/deutsch-ba-med/med-laps.html
    Das Vorlesungsverzeichnis kannst Du auf Stine bereits einsehen, ohne Dich einzuloggen (https://www.stine.uni-hamburg.de/scripts/mgrqispi.dll?APPNAME=CampusNet&PRGNAME=EXTERNALPAGES&ARGUMENTS=-N000000000000001,-N000328,-A100201)
    5. Solltest Du das Studium doch nicht antreten, kannst Du Dich auch wieder exmatrikulieren, Informationen dazu gibt es hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienabschluss/exmatrikulation.html
    Liebe Grüße

  43. Esra sagt:

    Hallo,

    ich habe bereits mein erstes Staatsexamen absolviert (GruMi). Ist es möglich während der Wartezeit für einen Ref.-Platz noch ein weiteres Unterrichtsfach zu studieren?

    Lieben Gruß – Esra

  44. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Lieber Esra,
    das ist an der Universität Hamburg leider nicht möglich. In Deinem Fall müsstest Du ein reguläres Lehramtsstudium mit Beginn in einem der Bachelor Lehramtsstudiengänge absolvieren. Sofern Du Dein erstes Staatsexamen bereits in einem modularisierten Studiengang absolviert hast, könnte es ggfs. möglich sein, bereits erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen.
    In diesem Fall müsstest Du Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst und nicht zentral vorgenommen werden. Deine diesbezüglichen Ansprechpartner(innen) findest Du in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral
    Beachte dabei aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Du bereits immatrikuliert bist. Du kannst aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.

  45. I.K.B sagt:

    Liebes Beratungsteam,
    Ich möchte soo gerne Lehramt für Primar und Sekundarstufe I studieren. Als Fächer wünsche ich entweder eine Kombination aus Deutsch und Bildende Kunst oder Deutsch und Sozialwissenschaften.
    Seit 2011 habe ich mein Abi, hab daraufhin erst ein FSJ gemacht (KiTa) und die hab anschließend die Erzieherausbildung erfolgreich absolviert. Nun bin ich erst einmal in einer KiTa beschäftigt, möchte aber sehr gerne studieren. Ich habe leider Bedenken wegen der Zulassung, da mein NC nicht sehr prickelnd ist.
    Meine Frage ist nun, welche Chancen ich als Erzieherin habe, um an der Uni HH angenommen zu werden. Ich werde mich für das WS 2016 bewerben.
    Vielen Dank im Voraus!
    Liebe Grüße

  46. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe I.K.B,
    da Du bereits eine Ausbildung als Erzieherin absolviert hast, kannst Du Dich auf zweierlei Weisen für ein Lehramtsstudium an der Universität Hamburg bewerben. Einerseits natürlich mit Deiner Abiturnote. Ein zweiter Weg ist der Hochschulzugang nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung. Darunter fällt neben Meister- und Fachwirt-Fortbildungen z.B. auch die Ausbildung als Erzieherin. Bei diesem Hochschulzugang bewirbt man sich direkt (ohne Eingangsprüfung) mit dem Fortbildungszeugnis, bzw. Berufsausbildungszeugnis. Beachte dabei allerdings die genauen Voraussetzungen, die Du auf der folgenden Seite findest: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/hochschulzugang-berufstaetige/hochschulzugang-nach-fortbildungspruefung.html
    Viel Erfolg!

  47. Janke sagt:

    Liebes Blogteam,
    Ich werde ab ws LAS studieren (BA) und habe bereits einige Sem. LAPS studiert sowie einen BA und MA abgeschlossen,sodass mir einige Leistungen angerechnet werden. Nun möchte ich natürlich schneller fertig werden, bin ja aber warscheinlich nicht für Ba höherer Semester freigeschaltet? Wie läuft das denn? Für Infos bin ich dankbar 🙂
    Beste grüße
    Janke

  48. Steffie Dahms sagt:

    Lieber Janke,
    für die Anerkennungen wendest Du Dich an die entsprechenden Fachbereiche (EW + Unterrichtsfach), eine Liste der Ansprechpartner findest Du hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral
    Die jeweiligen Studienbüros können Dich für die Kurswahl der höheren Fachsemester freischalten.
    Liebe Grüße

  49. Sophia sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich hatte eine Frage bezüglich des Masterstudienganges. Momentan studiere ich Englisch und Spanisch mit Lehramtsoption (Bachelor of Arts) an der HU in Berlin und möchte unbedingt für meinen Master in meine Heimatstadt Hamburg zurückkehren. Ich habe aber gehört, dass das sehr schwierig sein soll, da sich der Bachelor in Berlin stark von dem in HH unterscheidet. Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie meine Chancen stehen würden?
    Und könnte ich sonst notfalls nach meinem Master (in Berlin) mein Referendariat in Hamburg absolvieren?

    Ganz viele liebe Grüße,
    Sophia

  50. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Sophia,
    um sich für einen Master of Education in Hamburg bewerben zu können, muss dein BA einige Voraussetzungen erfüllen, Details dazu findest Du hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-bama-uebergang/150-ich-habe-meinen-bachelorabschluss-an-einer-anderen-universitaet-gemacht-und-moechte-zum-master-an-die-universitaet-hamburg-wechseln-wie-bewerbe-ich-mich. Angaben zu Deinen Chancen können wir nicht machen.
    Das Referendariat bzw. der Vorbereitungsdienst ist in Hamburg auch möglich, wenn man den Master in einem anderen Bundesland gemacht hat.
    Liebe Grüße

  51. Caro sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe mich zum kommenden Semester für Lehramt BS beworben und bin im HV abgelehnt worden. Wie lange muss ich denn jetzt warten bis endlich klar ist ob es ein Nachrückverfahren gibt. Kann man da eine evtl. Zeit sagen? Problem an der Sache ist nämlich das mein Chef mir im Nacken sitzt bez. Vertragsverlängerung.

    Grüße Caro

  52. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Caro,
    das Nachrückverfahren läuft bereits. Wie lang dies dauern wird, können wir dir leider nicht sagen, da nicht vorhersehbar ist, wie viele der nachgerücken Personen ihren Studienplatz annehmen. Lehnen nachgerückte Personen ihren Studienplatz ab, so werden diejenigen mit den darauffolgenden Rangplätzen benachrichtigt usw. bis alle Studienplätze vergeben sind.
    Liebe Grüße

  53. Marvin sagt:

    Hallo liebes Blogteam,

    ich beende im Sommer 2016 meine Abendfortbildung als „staatlich geprüfter Betriebswirt“in Hamburg an der Abendwirtschaftsschule. Diese Fortbildung ist auf der 6ten Stufe des DQR. Danach möchte ich mich gerne an der Uni Hamburg immatrikulieren, um Handelslehrer zu werden. Ich kann 3 Jahre Praktische Berufserfahrung vorweisen, da ich den Betriebswirt berufsbegleitend absolviert habe. Mit dem Abschluss erhalte ich zusätzlich die Fachhochschulreife. Ist eine Einschreibung für mich möglich? Und welches Zweitfach dürfte ich wählen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marvin Meincke

  54. Steffie Dahms sagt:

    Lieber Marvin,
    eine Bewerbung ist mit der von Dir genannten Fortbildung ist prinzipiell möglich. Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätge findest Du hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/hochschulzugang-berufstaetige.html
    Ich würde Dir zudem empfehlen an der dort genannten Gruppenberatung (Anmeldung erforderlich) teilzunehmen.
    Die erlaubten Fächerkombinationen im Lehramt an Beruflichen Schulen sowie weitere Informationen zu diesem Studiengang kannst Du hier einsehen: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren/aufbau-der-lehramtsstudiengaenge/lehramt-an-beruflichen-schulen
    Liebe Grüße

  55. Noemi sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine Frage zum Thema Lehramt – Sonderpädagogik.
    Ich schließe an der Uni Paderborn im Frühjahr 2016 mein Lehramtsstudium für Gy/Ge (Deutsch/Sport) mit dem Ersten Staatsexamen ab. Da ich seit 4 Jahren nebenbei an einer Förderschule arbeite, würde ich auch später lieber an einer Förderschule unterrichten, sprich, ich brauche noch einen Abschluss für Sonderpädagogik/Förderpädagogik/inklusive Pädagogik. Ist es möglich, dass ich in Hamburg ein Aufbaustudium oder eine Weiterbildung zu machen? Oder ggfs. in den Master einzusteigen und Teile aus Bildungswissenschaften sowie den Fachrichtungen nachzuholen?
    Ich bin schon halb am verzweifeln, dass mein Erstes Staatsexamen dank Umstellung nichts mehr wert ist…

    Vielen Dank schonmal!

    Noemi

  56. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Noemi,
    ein Einstieg direkt in den Master oder ein Aufbaustudium sind in Hamburg leider nicht möglich.
    Du müsstest Dich für das erste Bachelorsemester bewerben und Dir anschließend Deine bisherigen Leistungen anerkennen lassen, sodass sich auf diese Weise Deine Studienzeit verkürzt. Für die Anerkennung sind die jeweiligen Fachbereiche zuständig, die dementsprechenden Ansprechpartner findest Du hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral
    Liebe Grüße

  57. Honey sagt:

    Moin zusammen,
    derzeit studiere ich Bekleidung-Technik- und Management an der HAW in Hamburg im 4. Semester.
    Leider stellte ich immer wieder fest, dass es nicht der richtige Studiengang für mich ist.
    Immer wieder lande ich bei „Lehramt“, Schwerpunkt Mathe und Physik /oder Sport.
    Falls ich zum Studiengang Lehramt für Primar- /Sekundärstufe wechseln würde, gibt es die Möglichkeit Studienfächer anrechnen zu lassen?
    Und inwiefern zieht das Studentenwerk bzgl. Bafög bei einem Wechsel mit?
    Viele Grüße
    Honey

  58. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r Honey,
    um den von Dir genannten Lehramtsstudiengang studieren zu können, bewirbst Du Dich nächsten Sommer in der Bewerbungsfrist vom 01.06. bis 15.07. für das Wintersemester 2016/17. Informationen zum Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I findest Du hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren/aufbau-der-lehramtsstudiengaenge/lehramt-der-primar-und-sekundarstufe-i
    Leider können wir nicht abschließend beurteilen, ob Du Dir Leistungen aus Deinem derzeitigen Studium anrechnen lassen kannst. Denn Anrechnungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst und nicht zentral vorgenommen und da das vermutlich auch von den konkreten Scheinen abhängt, die Du vorzuweisen hast. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen musst Du daher direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten. Deine diesbezüglichen Ansprechpartner(innen) findest Du in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral
    Beachte bei Deinen Anfragen bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Du immatrikuliert bist. Du kannst aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Deiner Leistungen bitten. Viel Erfolg beim Wechsel!

  59. Honey sagt:

    Moin zusammen,
    ich strebe einen Wechsel an Bekleidung-Technik-Management hin zu Lehramt der Primärstufe und Sekundarstufe I an der Uni HH.
    Ich habe bereits das 3. Semester abgeschlossen. Noch bin ich immatrikuliert. Das 4. Semester beginnt schon nächste Woche 🙁
    Meine Frage:
    Ich habe nur eine Fachhochschulreife, erfülle ich die Zugangsvoraussetzung für das Studium im o.g. Studiengang an er Uni HH?

    Die Bewerbungsfristen sind leider schon vorbei. Ist die Bewerbung für mich dann nur im Wintersemester 2016 möglich?Oder gibt es auch die Möglichkeit zum Sommersemester einzusteigen in den Studiengang „Lehramt…“?
    Viele Grüße
    Honey

  60. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r Honey,
    die Fachhochschulreife ist für ein Lehramtsstudium an der Universität Hamburg leider nicht ausreichend. Sofern Du allerdings einen Abschluss in Deinem derzeitigen Studiengang erwirbst, kannst Du diesen danach als Hochschulzugangsberechtigung verwenden. Darüber hinaus ist tatsächlich erst nächstes Jahr zum nächsten Wintersemester (2016/17) eine Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge möglich. Die Bewerbungsfrist läuft dann vom 01.06. bis 15.07.2016.
    Liebe Grüße,
    Markus

  61. Nickname sagt:

    Guten Tag,

    Ich überlege, Philosophie und Französisch auf Lehramt in Hamburg zu studieren. Mich verwirrt jedoch die Angabe der NC-Werte
    Mann hat ja eigentlich 3 Fächer zu betrachten : Das erste Fach (in diesem Fall Philosophie), das zweite Fach (Französisch) und dann Erziehungswissenschaften, da dieses Fach auch zum Studium gehört und für jeden Lehramtsstudenten pflicht ist.
    Könnten Sie mich bitte aufklären, welchen NC-Wert ich denn beachten muss, welche Abiturnote hat z.B. 2015 gereicht um diese
    Fächerkombination zu studieren ?

    Ich habe noch eine weitere Frage, die aber nur indirekt die Uni Hamburg betrifft, aber ich hoffe, dass Sie diese Frage trotzdem
    beantworten könnt, da mir sonst keine andere Anlaufstelle einfällt. Beim Studium einer Fremdsprache ist es empfohlen,
    mind. ein Semester im jeweiligen Land zu verbringen (in meinem Fall ein frankophones). Ich würde aber gerne den Bachelor und den Master nacheinander in Regelstudienzeit beenden, ohne dabei ins Ausland zu gehen. Danach wäre es ein Wunsch, zwei Jahre an einer französischsprachigen Universität einen Master in Philosophie zu machen, unabhängig vom Lehramt.

    Die Frage die sich für mich stellt ist, ob andere Universitäten einen Lehramts-Studenten zu einem rein Fachwissenschaftlichen Master zulassen., oder ob man nach dem Master of Education überhaupt noch einen
    Master of Arts bzw. Master of Phil. machen kann. Besonders die zweite Frage ist mir sehr wichtig, daher wäre ich sehr
    froh, wenn Sie mir Auskunft gäben.

    mit freundlichen Grüßen!

  62. Studentin sagt:

    Hallo,

    ich würde gerne wissen, ob eine Bewerbung und Zulassung zum Master of Education (Lehramt Gymnasium) zum Sommersemester komplett ausgeschlossen ist oder ob es Sonderregelungen gibt in bestimmten Fällen und welche dies wären. Ich schließe Anfang 2016 meinen Bachelor (an der Uni Oldenburg) ab und habe auch schon viele Mastermodule vorgezogen bzw werde mir vieles aus meinem Erststudium anrechnen lassen können und frage mich ob ich nun ein Semester warten müsste oder ob die Möglichkeit bestünde zum Sommersemester zugelassen zu werden.

    Danke
    MfG

  63. M.R. sagt:

    Moin,
    ich hab mal eine sehr allgemeine Frage zum Lehramtsstudium. Wo kann man erfahren, was man sich von bereits erbrachten Leistungen in einem anderen Studium (z.B. Ingenieur Maschinenbau o.ä.) anrechnen lassen könnte, wenn man Mathe/Physik als Fächerkombination wählt. Oder ist es überhaupt möglich Leistungen anrechnen zu lassen?

  64. Steffie Dahms sagt:

    Hallo Nickname,
    die NC-Wertes des WS 15/16 sind noch nicht veröffentlicht, die Werte der letzten Jahre findest Du hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/nc-wartesemester-lehraemter.pdf. Du musst für alle 3 Teilstudiengänge einen Platz erhalten, um zugelassen zu werden.
    Ob Du Dich mit einem Lehramtsmaster an einer anderen Uni für einen Master in Philosophie bewerben kannst, musst Du an den jeweiligen Unis erfragen, hierzu gibt es keine allgemein gültige Antwort.
    Liebe Grüße

  65. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Studentin,
    Bewerbungen für die Lehramtsstudiengänge an der Uni Hamburg sind ausschließlich zu den Wintersemestern möglich, hierfür gibt es keine Ausnahmen oder Sonderregelungen.
    Liebe Grüße

  66. Steffie Dahms sagt:

    Liebe/r M.R.,
    für die Anerkennung zuvor erbrachter Leistungen sind die jeweiligen Fachbereiche (z.B. Mathe, Physik) zuständig, eine Liste der Ansprechpartner findest Du hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral
    Bitte beachte, dass verbindliche Aussagen darüber, welche Leistungen anerkannt werden, erst nach der Immatrikulation erfolgen können.
    Liebe Grüße

  67. Nickname sagt:

    Ich habe leider auf meine Nachricht keine Antwort bekommen, gibt es noch andere Kontaktmöglichkeiten?

  68. Steffie Dahms sagt:

    Hallo Nickname,
    ich habe Deine Frage am 24.09. um 11:57 hier als Kommentar gepostet. Wenn Du dazu noch Rückfragen hast, kannst Du diese gern hier stellen.
    Liebe Grüße

  69. Katharina sagt:

    Hallo,

    Ich bin Diplom Designer (FH) Fachrichtung Industriedesign und Interaktion. Design. Nach dem Studium habe ich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter ein Forschungsprojekt an der HS mit gleichzeitiger Lehrtätigkeit. Anschließend habe ich 11Jahre in der Wirtschaft im digitalen Bereich gearbeitet. Ich möchte nun gerne in den Lehrbetrieb wechseln. Mit meinen inhaltlichen Qualifikation kann ich mir Kunst als Unterrichtsfach an einer Schule, als auch Medientechnik/Kunst an einer Berufsschule sehr gut vorstellen. Gibt es die Möglichkeit eines Quereinstiegs für mich und wie sieht die Einstellungschance als Beamter für mich aus? Ich bin 37 Jahre.

    LG Katharina

  70. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Katharina,
    ein Quereinstieg ins Lehramt ist leider nicht möglich.
    Du müsstest Dich als Studienanfänger und könntest Dir nach erfolgter Immatrikulation Teile Deiner bisher erbrachten Leistungen anerkennen lassen, sodass sich Deine Studienzeit voraussichtlich verkürzt. Darüber welche Leistungen anerkannt werden, entscheiden die jeweiligen Fachbereiche. Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen findest Du hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren/staatsexamen-diplom-magister/57-anerkennung-und-anrechnung/114-anerkennung-und-anrechnung-von-leistungen?.
    Auf jeden Fall musst Du die erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteile studieren. Informationen zum Aufbau und den Inhalten des Lehramtes an Beruflichen Schulen findest Du hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren/aufbau-der-lehramtsstudiengaenge/lehramt-an-beruflichen-schulen
    Liebe Grüße

  71. Maik Müller sagt:

    Sehe geehrte Damen und Herren,
    Ich möchte gerne in Erfahrung bringen, ob es für das kommende Wintersemester noch freie Studienplätze für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester im Bereich Lehramt, mit den Fächern Geschichte und Sport gibt?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen, Maik Müller.

  72. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Lieber Maik,
    der Einstieg in ein höheres Fachsemester ist leider ausschließlich über eine Bewerbung in der offiziellen Anmeldephase vom 01.06. bis zum 15.07. möglich. Für das in wenigen Tagen beginnende Wintersemester 2015/16 kannst Du Dich demnach leider nicht mehr bewerben.
    Die Anzahl der Studienplätze für das höhere Fachsemester ab dem Wintersemester 2016/17 stehen derweil noch nicht fest. Diese werden pünktlich zur Bewerbungsphase nächsten Sommer veröffentlicht.
    Liebe Grüße

  73. Caro sagt:

    Hey zusammen,
    ich klage gerade meinen Studienplatz für Lehramt Berufsschule (Medientechnik und Sozialwissenschaften) ein. Meine Nachbarin sagte zu mir das ich obwohl ich nicht offiziel studiere trotzdem zu den Vorlesungen, Veranstaltugen und Modulen gehen soll da es heißt wenn man 2x fehlt nicht mehr kommen darf.
    Auf den Infoblättern der AstA steht darüber nichts. Ich weiß jetzt also nicht wie ich mich in dieser Hinsicht verhalten soll und wenn ich hingehen muss/ soll wie ich an meinen „Stundenplan“ komme.
    Könnt ihr mir da weiter helfen?

  74. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Caro,
    für nicht immatrikulierte Personen ist die Teilnahme an den Orientierungseinheiten und der Besuch von Lehrveranstaltungen leider nicht erlaubt. Für das Lehramt gab es aber z.B. im letzten Jahr eine spätere Nachrücker-OE. Ich würde Dir allerdings empfehlen, Dich an den Fachschaftsrat Handelslehramt (http://www.uni-hamburg.fsr-hdl.de/) zu wenden, die können Dir genaue Tipps geben, wie Du nun verfahren solltest.
    Liebe Grüße und viel Erfolg!

  75. Gaia Castaldi sagt:

    Liebes Blogsteam,

    ich hätte eine Frage bezüglich meines Bachelor-Studiums. In Italien habe ich schon Klassiche Philologie (Latein+Altgriechiesch) studiert und nun melde ich mich an der Uni Hamburg an, um Latein und Altgriechisch auf Lehramt (an Gymnasien) zu studieren. Da ich alle Leistungspunkte beider Fächer erworben habe und ich meine Unterlagen abgegeben habe, um sie anerkennen zu lassen, muss ich „nur“ 40 LP (Erziehungswissenschaft) erwerben. Deswegen möchte ich gern mein Bachelorstudium verkürzern und max. 3 Semester studieren. Ist es möglich? Soll ich mich an jemanden (Professor, Studienberater, usw.) wenden, um mein Studium zu planen? Falls ich das alleine organisieren soll, worauf muss ich achten? Wird es ein Problem darstellen, mich zu den Veranstaltungen anzumelden?
    Vielen Dank im Voraus,

    Mit freundlichen Grüßen,

    Gaia

  76. Steffie Dahms sagt:

    Hallo Gaia,
    Unterstützung bei der Planung Deines Studienverlaufes erhälst Du z.B. beim Studierendenzentrum (https://www.ew.uni-hamburg.de/de/studium/studierendenzentrum.html). Bei der Planung musst Du beachten, dass die Veranstaltungen in der Regel nur im WiSe oder nur im SoSe angeboten werden. Den Studienplan für Erziehungswissenschaft im Lehramt an Gymnasien findest Du hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren/studienplaene/lehramt-an-gymnasien/123-lehramt-an-gymnasien-bachelor.
    Zudem musst Du Dich vom Studienbüro Erziehungswissenschaft für die Veranstaltungen, die in Höheren Fachsemestern vorgesehen sind, freischalten lassen. Die erste Anmeldephase für die Veranstaltungen höherer Fachsemester ist bereits vorbei, sodass Du hier auf Restplätze in der zweiten Anmeldephase zurückgreifen musst.
    Liebe Grüße

  77. Rida sagt:

    Hallo !

    Ich habe eine Frage ,naehmlich zu Deutschkenntnissen ? ich habe bis jetzt keine Zertifikat über irgend einer Deutschsprache .Kann ich die DHS 2, nach meiner Reise in Hamborg an dem Ort nachweisen ? quasi darf ich mich für Ergenzaendesstudium für Lehramt auch so bewerben ?

    PC: ıch habe 2 Semester lang im Fach Physik an einer Deutschen Universitaet studiert , (allerdings als austausch Studentin) reicht diese Bescheinigung für Deutschkentnissen nicht aus ? und wenn man dazu noch einen Grundschulabschluss vorlegt als Nachweis ,dass man die deutsche Sprachkenntnisse schon beherscht ,wird das anerkannt ?

    Auf ıhre Antwort würde ich mich freuen .

    Beste Grüsse

  78. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Rida,

    um als ausländische Studierende ein Studium an einer deutschen Universität aufnehmen zu können, muss vorher ein Sprachzertifikat (z.B. DHS-2, TestDaF), das nicht älter als 3 Jahre ist, nachgewiesen werden. Die Bescheinigung Deiner beiden Austauschsemester an einer deutschen Universität reicht leider nicht aus, um die Sprachkenntnisse nachzuweisen. Welche Sprachzertifikate anerkannt werden sowie weitere Informationen findest Du hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/international/studium-mit-abschluss/sprachkenntnisse/deutschkenntnisse.html.
    Liebe Grüße!

  79. Vanessa sagt:

    Hallo !
    Ich habe mir eben das Video von Prof. Dr. Thomas Trautmann über das Lehramtstudium angesehen. Dieses kommt bereits aus dem Jahr 2012. Hier spricht seine Kollegin im Video davon, dass eine Zulassung über die Wartesemester eher unwahrscheinlich ist. Ich interessiere mich für das Grundschullehramt und habe meine 10 Wartesemester voll (Abitur 2010). Kann man aus Erfahrungen sagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist einen Studienplatz zum WS 16/17 auf grund der Wartesemester zu bekommen? In der PDF finde ich zwar Übersichten, welcher NC der Schnitt war (ich habe aber wenig Hoffnung, dass ich mit meinem NC dort viel werde, da dieser eher schlecht ist), aber keine Hinweise wie viele Plätze dann aufgrund der 10 Wartesemester vergeben wurden. Gibt es hier ein Losverfahren und wie hoch stehen die Chancen einen Platz zu bekommen? Kann es passieren, dass man eine Zulassung bekommt aber dann eine andere Fächerkombination wählen MUSS?
    Liebe Grüße!

  80. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Vanessa,

    es werden 10% der vorhandenen Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Der Rang der Bewerberin bzw. des Bewerbers wird durch die Zahl der Halbjahre bestimmt, die seit dem Erwerb der
    Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o.ä.) bis zum Beginn des Semesters, für das die
    Zulassung beantragt wird, in vollem Umfang verstrichen sind. Von der insgesamt errechneten Anzahl der Halbjahre (Wartezeit) werden die Semester abgezogen, in denen die Person an einer deutschen oder ausländischen Hochschule eingeschrieben gewesen ist. Liegt nach Wartezeit eine Ranggleichheit vor, entscheidet das Los über den Rangplatz. Es werden allerdings höchstens 10 Halbjahre berücksichtigt. Wir können Dir daher leider keine Prognose geben, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit Du zum Wintersemester 2016/17 eine Zulassung erhalten würdest. Die Fächerkombination wird von Dir bei der Bewerbung festgelegt und nach Zulassung nicht mehr geändert. Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren findest Du hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/informationen-zur-onlinebewerbung.pdf.
    Liebe Grüße!

  81. Lena sagt:

    Guten Tag ,
    ich möchte gerne Berufsschullehramt studieren im Bereich Gesundheitswissenschaften. Nun habe ich gelesen , dass eine der Vorraussetzungen dafür ist, dass man ein einjähriges Praktikum absolviert hat. Ich habe nach meinem Abitur ein zweiwöchiges Pflegepraktikum gemacht, wird mir diese Zeit angerechnet , sodass ich jetzt noch mit dem Praktikum beginnen könnte?
    Des Weiteren interessiert mich , ob ich das Praktikum in Teilzeit machen kann , um nebenbei noch zu jobben?
    Würde ein Abschluss Bachelor des Studiums Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitsmanagement auf das Studium Lehramt im Bereich Gesundheitswissenschaften angerechnet und so verkürzt werden können?
    Liebe Grüße Lena

  82. Steffie Dahms sagt:

    Hallo Lena,
    wende Dich bezüglich der Anerkennung des Praktikums bitte an das ZPLA: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html. Dort können Dir alle Voraussetzungen, die das Praktikum erfüllen muss, genannt werden.
    Ob und welche Leistungen eines BA Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitsmanagement anerkannt werden, entscheidet der jeweilige Fachbereich. Bitte beachte, dass verbindliche Aussagen zur Anerkennung erst nach der Immatrikulation gemacht werden können. Informationen zur Anerkennung von Leistungen findest Du hier:
    http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren/staatsexamen-diplom-magister/57-anerkennung-und-anrechnung/114-anerkennung-und-anrechnung-von-leistungen?.
    Die jeweiligen Ansprechpartner kannst Du dieser Liste entnehmen: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral.
    Liebe Grüße

  83. Anna Börm sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte mich zum Wintersemester 16/17 an der Uni Hamburg für den Studiengang Lehramt für Berufsschule bewerben. Ich werde
    ab 19.10.15 in Flensburg an der Uni Gesundheit/Ernährung und Erdkunde auf Lehramt studieren.
    Ich würde jedoch gerne nach Hamburg wechseln. Ich würde in Hamburg gerne Lehramt für Berufsschule für Gesundheitswissenschaften und Englisch studieren.

    Meine Frage ist nun, ob ich mich trotzdem für ein Höheres Semester bewerben kann oder ob ich mich “neu” bewerben muss?
    Und würden mir evtl. einige Sachen angerechnet werden?

    Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freunlichen Grüßen
    Anna Börm

  84. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe Anna,

    da Du für ein Studium an der Universität Hamburg eine von deinem bevorstehenden Studium abweichende Fächerkombination in Betracht ziehst, kannst Du Dich leider nicht in das Höhere Fachsemester bewerben. In Deinem Fall würdest Du Dich zum Wintersemester 16/17 neu für den von Dir anvisierten Studiengang bewerben und Dir danach bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Diese und weitere Informationen findest zum Höheren Fachsemester findest Du auf der folgenden Seite: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-bewerbung/69-hoeheres-fachsemester
    In welchem Umfang Dir Leistungen angerechnet werden können, können wir aber nicht abschließend beurteilen, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst und nicht zentral vorgenommen werden und da das vermutlich auch von den konkreten Scheinen abhängt, die Du vorzuweisen hast. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen musst Du daher direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten. Deine diesbezüglichen Ansprechpartner(innen) findest Du in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral
    Beachte bei Deinen Anfragen bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Du immatrikuliert bist. Du kannst aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Deiner Leistungen bitten.

    Liebe Grüße

  85. Martina Herkt sagt:

    Hallo,
    ich studiere zur Zeit den Bachelor Bildungswissenschaften an der Fernuni Hagen und schließe ihn im Sommersemester 2016 ab. Dadurch erhalte ich auch meine allgemeine Hochschulreife. Nun kann ich mich ja nur zum Wintersemester 2016 an der Uni Hamburg für den Lehramtstudiengang bewerben und die Frist endet im Juli. Zu dem Zeitpunkt werde ich aber voraussichtlich noch kein abschließendes Zeugnis von der Fernuni erhalten haben. Wie kann ich mich dennoch bewerben???
    Vielen Dank.

  86. Steffie Dahms sagt:

    Hallo Martina,
    das Zeugnis musst Du erst zur Immatrikulation (Ende August) vorlegen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung musst Du jedoch bereits alle Noten haben, da Du Dich mit Deiner Abschlussnote bewirbst. Lass Dir also spätestens im Juli von der Fernuni Hagen Deine Gesamtnote mitteilen.
    Liebe Grüße

  87. martina herkt sagt:

    Ok., aber ich schreibe ja meine Bachelorarbeit erst ab April 2016. Wenn ich mich beeile könnte ich sie Mitte Mai fertig haben nur was kann ich tun,wenn dann bis juli meine Note noch nicht feststeht?
    Vielen Dank

  88. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Martina,
    am besten erklärst Du deinen Prüfern und/oder deinem Studien- oder Prüfungsbüro ganz offen, dass Du aufgrund Deiner Situation bis Anfang/Mitte Juli die Gesamtnote benötigst. Steht die Note bis Juli nicht fest, kannst Du Dich leider nicht bewerben.
    Liebe Grüße!

  89. martina herkt sagt:

    Alles klar, vielen Dank schon einmal für diesw Info.
    Jetzt noch eine Frage, weils so schön kompliziert ist bei mir 😉
    Gäbe es für mich vielleicht noch die Möglichkeit ohne mein Abitur und das abgeschlossene Bildungswissenschaftsstudium an die Uni HH angenommen zu werden? Ich habe schon eine Ausbildung als Ergotherapeutin abgeschlossen und mehreee Jahre Berufserfahrung in der Pädiatrie, wo ich hauptsächlich Schulkinder behandelt habe. Zusätzlich habe ich ja nun noch das fast abgeschlossene BiWi Studium.
    Danke für die Mühe hier durchzusteigen 😉

  90. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Martina,
    man kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Eingangsprüfung (§ 38 HmbHG) den Hochschulzugang erwerben. Allgemeine Informationen findest Du dazu hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/hochschulzugang-berufstaetige.html und hier https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/hochschulzugang-fuer-berufstaetige.pdf.
    Liebe Grüße!

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