Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Betreuung Masterarbeit

28. Mai 2014 fejy088 6 Kommentare

Grüßt Euch,

ich will in Kürze mit meiner Masterarbeit beginnen, voraussichtlich interdisziplinär (Erziehungswissenschaft/Medien).

Nun werde ich aus dem Passus der Prüfungsordnung zu in Frage kommenden Betreuern nicht ganz schlau. Dort ist von der Gruppe der Hochschullehrer bzw. habilitierten Wissenschaftlern die Rede.

Ich habe einen Betreuer in Aussicht, der mein Thema mit viel Interesse betreuen würde. Allerdings ist dieser nur „nicht-promovierter, befristet angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter“. Im Bereich Germanistik darf er schon mal generell keine Masterarbeiten betreuen, weder als Erst-, noch als Zeitbetreuer.
Kann mir jemand sagen, ob das in den Erziehungswissenschaften genauso ist? Bzw. gibt es irgendwie Möglichkeiten, ihn als Betreuer zu haben, auf welchen (Um-)Wegen auch immer?

Vielen Dank schon mal,
Melanie

Fehler im Modulhandbuch für Deutsch innerhalb LA-Studiengänge?

10. April 2014 fejy088 5 Kommentare

Moinsen,

geht nicht um mich, sondern eine jüngere Studentin (LAPS), die bald ihre BA-Arbeit in Deutsch schreiben will.
Sie hat am Fachbereich SLM (redaktionelle Anmerkung: Hier wurde ein Name entfernt, siehe Blog-Etikette) die Auskunft erhalten, dass sie eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen hat und zudem eine mündliche Prüfung in einem anderen Teilbereich ablegen muss. – Meines Erachtens sind dies die Bedingungen für die Grundständigen, nicht aber für uns Lehramtsstudierende.

Nun haben wir diverse Infoseiten abgeklopft, darunter
ZPLA Merkblatt zur BA-Arbeit: http://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare/download/Merkblatt-zur-Anfertigung-der-Bachelorarbeit.pdf
FSB Deutsch innerhalb LA-Studiengänge: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/FSB_Lehramt_BA_Deutsch_20070905.pdf (hier insbesondere die letzte Seite)

sowie die ZPLA-FAQ zur BA-Arbeit.

Bis hierhin ist alles gut und deckt sich mit meinen Informationen (4 Monate Bearbeitungszeit, keine mündliche Prüfung).

Nun wurde besagte Kommilitonin allerdings auf das aktuelle Modulhandbuch verwiesen, zu finden hier: http://www1.slm.uni-hamburg.de/de/studieren/studiengaenge/lehramtsstudiengaenge/deutsch-ba-med.html

Und schaut man dort auf Seite 37, steht dort plötzlich was von 8 Wochen Schreibzeit plus mündliche Prüfung pipapo.
Was mich jetzt stutzig macht: Bei den Angaben zur „Verwendbarkeit des Moduls“ steht dort plötzlich „Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Deutsche Sprache und Literatur im Hauptfach.“ Und dies wiederum wären doch die Grundständigen?
(In der vorherigen Version dieses Modulhandbuchs auf S. 50 ist wiederum zwar die Verwendbarkeit korrekt angegeben, jedoch auf LA-Gym beschränkt. http://www1.slm.uni-hamburg.de/de/studieren/studienordnungen/modulhandbuch-la-deutsch-auflage5.pdf)

Ich habe der Kommilitonin angeraten, bei den Verantwortlichen mal eindringlich nachzuhaken, weil mir das schwer nach einem Fehler aussieht. Oder sind die Bedingungen für Lehramts-BA-Arbeiten tatsächlich so drastisch verschärft worden? (Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.)

Ich weiß, Ihr könnt jetzt im Grunde auch nichts Endgültiges sagen. 😉 Aber mich interessiert zumindest mal Eure Einschätzung dazu bzw. wisst Ihr ggf. mehr als ich oooder ich habe irgendwas übersehen.

Wäre für Hinweise jedenfalls dankbar.

Greetz,
Mel

Eintragung Note nach Ablauf der Modulfrist

20. März 2014 fejy088 5 Kommentare

Grüß Euch,

weiß jemand, wie es sich mit Eintragung Note und Modulfristen verhält? Ich habe noch ein Modul offen stehen mit Modulfrist WiSe13/14.
Die Leistung dazu wurde Mitte Januar beim Prof eingereicht, die Note hat er mir Anfang März mitgeteilt und meinte, die Note stünde „alsbald“ auch in Stine.
Bisher ist leider nichts zu verzeichnen, sodass ich ihn vor ein paar Tagen nochmal dringlich dran erinnert habe. Bisher kam aber noch keine Rückmeldung dazu.

Weiß jemand, woran sich das Einhalten der Modulfrist festmacht? Wird es mir jetzt zum Verhängnis, wenn die Note nicht rechtzeitig eingetragen ist? Und wer ist ggf. Ansprechpartner für mich in solch einem Fall?
Ich bin mir gerade nicht mal sicher, an wen ich mich wenden kann bzw. muss.

Danke schon mal,
Mel