Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, muss die BA ja 4 Monate nach der Anmeldung (zumindest in meinem Fach) abgegeben werden, wobei das Datum der Unterschrift des Erstprüfers zählt. Da ich mir dieses nicht gemerkt habe, richte ich mich jetzt einfach nach der im Abschlussmodul im Stine-Account angegebenen individuellen Frist, obwohl ich glaube, dass das Datum bei der Unterschrift ca. 2 Tage früher ist. Mache ich damit was falsch oder bin ich mit der Stine-Frist auf der sicheren Seite?
Ich habe außerdem noch ein bißchen Probleme mit dem Kürzen der Arbeit. Offiziell sind es ja 25-35 Seiten. Könnt ihr mir sagen, wie weit dies überschritten werden darf, also, was die absolut äußere Grenze ist?
Viele Grüße