Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Verlängerung Bearbeitungszeit Bachelorarbeit

27. Oktober 2014 fesy046 2 Kommentare

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit bei einer Erkrankung. Im Merkblatt steht, dass man das Attest „spätestens 14 Tage nach Beginn der Erkrankung und vor Ablauf der Abgabefrist“ abgeben muss. Beziehen sich die zwei Wochen auch auf das Abgabedatum? Also dürfte man höchstens 2 Wochen vor Abgabedatum einen Attest einreichen oder ginge es auch eine Woche vorher? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße