Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Immatrikuliert bleiben nach Erhalt der Note für die MA

14. Januar 2019 ferx131 Ein Kommentar

Hallo liebes Lehramtsblog-Team,
ich habe Anfang des aktuellen Wintersemesters meine letzte Prüfung im Masterstudium absolviert. Aktuell bin ich im Ausland und kann frühestens erst im August 2019 ins Referendariat starten. Bis dahin würde ich nach Möglichkeit gern weiter immatrikuliert bleiben.
Ich habe gelesen, dass die Exmatrikulation erst zum Ende des Semesters erfolgt, in dem das Abschlusszeugnis beantragt wird – vorausgesetzt, der Semesterbeitrag wird rechtzeitig gezahlt.
Heißt das also, dass ich, wenn ich erst Anfang des Sommersemesters mein Zeugnis beantrage, noch bis zum Beginn des Referendariats immatrikuliert bleiben kann?
Herzlichen Dank für die Hilfe und viele Grüße!

Drittfach nach abgeschlossenem Studium

02. November 2016 ferx131 Ein Kommentar

Hallo,

ich habe bereits einige Beiträge zum Thema Drittfach gelesen und weiß nun, dass das parallele Studium dreier Unterrichtsfächer nicht möglich ist.
Wie sieht es aber aus, wenn man den Master of Education bereits abgeschlossen hat und dann danach noch ein weiteres Fach studieren möchte?
Ist man dann gezwungen, sich für den kompletten Bachelor des entsprechenden Fachs zu bewerben, oder gibt es auch die Möglichkeit, nur die für Lehrämtler relevanten Veranstaltungen zu belegen, die zugehörigen Scheine zu erwerben und sich das Fach schließlich als reguläres (drittes) Unterrichtsfach anerkennen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Beste Grüße

Übergang Master nach Auslandsaufenthalt

22. Juni 2015 ferx131 Ein Kommentar

Hallo!

Ich werde dieses Semester meinen Bachelor LAGym an der Uni Hamburg beenden und im kommenden Wintersemester im Ausland sein (ohne dort zu studieren).

Nun bieten sich mir meines Wissens zwei Optionen:

1.) Ich bewerbe mich schon jetzt für den Master, lasse mich kommendes Semester beurlauben und steige zum Sommersemester 2016 ins Masterstudium ein.

2.) Ich bewerbe mich erst für das Wintersemester 2016/17 für den Master. (Allerdings belege ich derzeit in einem Unterrichtsfach eine Veranstaltung, die erst im Master angerechnet werden soll. Gäbe es dabei Probleme, wenn der Übergang in den Master mit einem Jahr Verzögerung erfolgt?)

Ich frage mich nun, inwiefern Option 1 organisatorisch sinnvoll ist, auch in Anbetracht des anstehenden Kernpraktikums, bzw. inwiefern Option 2 problemlos möglich ist.

Danke im Voraus für die Hilfe und viele Grüße!