Hallo Lehramtsblogteam,
ich habe nun alle Leistungen für den Master erbracht und müsste nur noch mein Masterzeugnis beantragen.
Um den Übergang zwischen Studium und Referendariat zu erleichtern (Krankenversicherung), habe ich mich bereits für das kommende SoSe 2017 zurückgemeldet und habe auch schon die neuen Semesterunterlagen erhalten. Auf der Homepage meiner Krankenkasse stand, dass ich weiterhin bis zum Ende des jeweiligen Semesters (in dem man sich zurückgemeldet hat) studentisch versichert sei.
Meine Frage, wenn ich das Masterzeugnis jetzt beantrage, werde ich dann automatisch zum Ende des noch aktuellen Semesters (WiSe 2016/17) exmatrikuliert oder bleibt die erneute Rückmeldung für das kommende Semester (SoSe 2017) bestehen?
Ich freue mich auf eure Antwort.
Beste Grüße