Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Durchschnittsnoten für den Übergang Bachelor-Master

16. Juni 2016 fetx934 Ein Kommentar

Hallo zusammen,
als LaGym-Student im sechsten Semester geht es auch für mich an die Bewerbung auf einen Masterplatz. So weit ist da auch alles klar, nur eine Sache hat mich ins Stutzen gebracht. Wenn man noch laufend im sechsten Semester studiert, gibt man bei der Anmeldung die aktuellen vorläufigen Durchschnittsnoten an und weist die mit ’nem Ausdruck des Leistungskontos nach. Bei der Bewerbung in Stine heißt es allerdings auch:
„[Die] Durchschnittsnoten müssen im Falle eines noch nicht vollständig abgeschlossenen Studiums mindestens den hier genannten Noten entsprechen, andernfalls verlieren Sie den Ihnen zugewiesenen Studienplatz.“
Verstehe ich das richtig, dass wenn die noch ausstehenden Prüfungen des sechsten Semesters die bei der Bewerbung angegebenen Durchschnittsnoten verschlechtern, man seinen Masterplatz verliert? In meinem Fall würde das bspw. bedeuten, dass alles außer einer 1,0 in meiner kommenden Erzwiss-Prüfung, meine Erzwissdurchschnittsnote verschlechtern und mich damit den Masterplatz kosten würde…
Vllt. hab ich das aber auch nur falsch verstanden, deshalb meine Frage an euch, wie diese Aussage zu verstehen ist.
Danke schonmal im voraus für Antworten 🙂