Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Ende Masterstudium / Exmatrikulation

04. März 2019 fetx194 Ein Kommentar

Hallo,
ich stehe kurz vorm Abschluss meines Masterstudiums im Studiengang M.Ed. LAGym: Die Masterarbeit habe ich am 19.02. abgegeben und momentan schreibe ich noch an einer Seminarhausarbeit, die ich auf jeden Fall noch diesen Monat abgeben werde.
Ich habe den Semesterbeitrag (noch) nicht überwiesen, da ich diesen Monat, also zum Semesterende dann ja alle meine Prüfungsleistungen erbracht haben werde. Doch ich frage mich nun, wann genau ich mich exmatrikulieren lassen muss bzw. sollte. Ich muss schließlich noch auf das Ergebnis der Seminarhausarbeit warten (das Ergebnis der Masterarbeit müsste ich gemäß der sechswöchigen Frist zur Erstellung der Gutachten ja noch diesen Monat erfahren).
Sollte bzw. muss ich den Antrag auf Exmatrikulation jetzt zum Semesterende einreichen? Doch was ist dann, wenn ich die Masterarbeit oder die Seminarhausarbeit wiederholen muss (was aber wohl sehr unwahrscheinlich ist)? Oder sollte ich mich erst exmatrikulieren lassen, wenn ich alle Prüfungsergebnisse habe und die Erstellung des Zeugnisses beantrage? Sollte bzw. muss ich mich dann doch noch für das nächste Semester zurückmelden (auch wenn ich dann mit großer Wahrscheinlichkeit den Antrag auf Exmatrikulation ja bereits im April einreichen werde)? BAföG endet für mich übrigens auch am 31.03.
Hoffentlich kann mir jemand da weiterhelfen, ich stehe gerade komplett auf dem Schlauch…
Vielen Dank im Voraus!
Tobias

Master Lehramt = Aufbaustudium?

30. März 2017 fetx194 Ein Kommentar

Hallo,

gilt das Masterstudium mit dem Ziel Lehramt als Aubaustudium? Und falls ja, wo kann ich eine entsprechende Bescheinigung beantragen?

Da ich im WiSe 16/17 das 30. Lebensjahr vollendet habe, entfällt zum 31.03.2017 die Voraussetzung für eine studentische Krankenversicherung. Um diese trotz allem verlängern zu können, muss ich nun der Krankenkasse nachweisen, dass ich mich in einem Aufbaustudium befinde, für welches ein Erststudium Voraussetzung war. Meiner Meinung nach ist dies für das Masterstudium Lehramt gegeben, da die Voraussetzung hierfür das Bachelorstudium Lehramt ist.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!