Hallo,
bei nicht abgeschlossenem Bachelorstudium muss man im Falle einer Zulassung für das Masterstudium ja das Leistungskonto mit dem Stand bis zum 15.7. einreichen. Genügt da ein bloßer selbst getätigter Ausdruck oder muss das Leistungskonto irgendwie amtlich beglaubigt werden, wie ich es irgendwo mal gelesen habe?
Liebe Grüße
Sophia