Hallo liebes Lehramtsblog-Team,
ich bin am Ende meines Masterstudiums und jetzt auch schon im Ausland. Offen sind noch meine Masterarbeitsnote (kommt voraussichtlich Anfang Oktober, Abgabe war der 22.8.) und eine Note einer Deutsch-Hausarbeit. Ich würde mich ungern wieder zurückmelden müssen für das nächste Wintersemester, weiß aber nicht ob das notwendig ist. Ich weiß, dass empfohlen wird, bis zum Eintrag der Masterarbeitsnote immatrikuliert zu bleiben, falls man nicht besteht, aber meine Frage ist eher, bis wann ich die Deutsch-Note haben muss. D.h.: Können nach meiner Exmatrikulation (wenn ich jetzt zum Beispiel den Semesterbeitrag nicht überweise) noch Noten in Stine eingetragen werden? Oder gilt dies nur für die Masterarbeit?
Freundliche Grüße!