Liebes Lehramtsblog-Team.
Ich habe soeben meinen Zulassungsbescheid fürs M.Ed für die UniHH bekommen. Dort wird verlangt, dass meine Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen muss. In der Checkliste, durch die ein Link im Zulassungsbescheid hinweist, steht angegeben, dass eine einfache, unbeglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ausreicht. Ferner sagt die Checkliste, dass die Hochschulzugangsberechtigung nur vorgelegt werden muss (als einfache Kopie), wenn man aktuell NICHT an der UniHH eingeschrieben ist, wobei der M.Ed-Zulassungsbescheid fordert, dass die Hochschulzugangsberechtigung IMMER amtlich beglaubigt vorliegen muss. Was stimmt denn jetzt? Muss ich das Abiturzeugnis beglaubigen lassen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe 🙂