Heyho
Die Infos zu den Kernpraktika sind seit heute raus. Eigentlich sollten wir ja eine/n Tandempartner/in haben. Laut Info bin ich solo an der Schule.
Grüße
Edit: Fazit – Is so. Plätze sind begrenzt, gerade mein Fach.
Heyho
Die Infos zu den Kernpraktika sind seit heute raus. Eigentlich sollten wir ja eine/n Tandempartner/in haben. Laut Info bin ich solo an der Schule.
Grüße
Edit: Fazit – Is so. Plätze sind begrenzt, gerade mein Fach.
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der neuen Modulfristen. Ich habe im SoSe2013 mit der VL Einführung in die Geschichtsdidaktik begonnen. Den ersten Klausurversuch im Juli und den zweiten im Oktober habe ich nicht bestanden. Nächste Woche Donnerstag könnte ich einen neuen Versuch schreiben. Würde aber lieber den Nachschreibetermin im März wahrnehmen. Ist das mit der Modulfrist möglich? Geht die Übergangsregelung mit 4 Prüfungsversuchen auch hier?
Hallo,
ich habe jetzt mein Bachelor-Zeugnis bekommen, muss ich das noch zum kopieren im Campus Center vorbei bringen oder geht das automatisch? Mein Stine-Konto ist nämlich schon umgestellt und ich habe auch schon die Master-Semesterbescheinigung drinne.
Vielen Dank,
Lg
Ich konnte aus dem Infoblatt des ZPLA nicht erkennen, ob der Erstkorrekteur für die Bachelorarbeit einen akademischen Titel besitzen muss, oder ob es ausreicht, wenn er/sie Dozent und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität ist. Letzteres würde es natürlich einfacher machen, einen Prüfer zu finden.
Liebe Studierende,
es gibt zum WiSe 2013/14 eine neue und für alle (außer für Studierende des Lehramts an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften) geltende Prüfungsordnung für die BA- und MA-Lehramtsstudiengänge.
Aber, so fragt Ihr Euch jetzt vielleicht, was ändert sich denn eigentlich genau in meinem Studium? Es gibt vier Punkte, die Euch besonders interessieren dürften:
1. Modulfrist überschritten, was mache ich nun? Man muss seine Module nicht mehr in einer Modulfrist abschließen. Natürlich habt Ihr dann immer noch Eure drei normalen Prüfungsversuche, die auch wahrgenommen werden müssen. Solltet Ihr aber mit einem Modul vor dem WiSe 13/14 gestartet haben, gilt für dieses eine nette Übergangsregelung mit sogar ganzen vier Prüfungsversuchen, vorausgesetzt es lag vor dem Beginn des WiSe 13/14 mindestens ein Prüfungsversuch vor.
2. Ich würde gerne bei meiner mündlichen MA-Prüfung beide Prüfer aus einem anderen Fach als Erziehungswissenschaft haben, geht das? Ja, das geht, wenn Du Deine Masterarbeit beispielsweise in Deinem ersten Unterrichtfach schreibst, darf der zweite mündliche Prüfer auch aus dem Fach kommen, wenn er denn eine erziehungswissenschaftliche Qualifikation besitzt. Wenn Ihr das in Anspruch nehmen wollt, reicht ein formloser Antrag beim ZPLA.
3. Ich werde während der Abschlussarbeit schwerwiegend krank. Kriege Ich dann zusätzliche Zeit eingeräumt? Ja, auch das hat sich wohlwollend geändert. Wenn Du ein ärztliches Attest vorlegen kannst, ist die Beantragung einer Verlängerung problemlos machbar. Die Verlängerung darf allerdings nicht mehr als die Hälfte Deiner ursprünglichen Bearbeitungszeit betragen.
4. In welchen Teilbereich fließt eigentlich meine Note aus dem Kernpraktikum ein? Die Note des Kernpraktikums fließt nun in die Note des Teilstudiengangs Erziehungswissenschaft ein.
Die neuen Prüfungsordnungen findet Ihr hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt.html. Es gibt hinsichtlich der neuen Prüfungsordnungen auch eine interessante Mitteilung des ZPLA: http://www.uni-hamburg.de/zpla/aktuelles/detail.html?1387178728.
Hallo,
ich bin jetzt fertig mit dem Lehramtsstudium (1. Staatsexamen), muss ich mich irgendwo abmelden/exmatrikulieren?
Mit Gruß und Dank
Antje
Ich bin im 1. Semester Sopäd mit Mathe und habe das 1. Semester nicht an
Mathe teilgenommen.
Tipp, wo ich jemanden finden kann, der mir Nachhilfe auch während der Semesterferien gibt?
Hallo! Ich bin im dritten Mastersemester LA und habe zur Zeit so viel mit meinen Hausarbeiten zu tun, dass ich meine Masterarbeit noch ein wenig hinauszögern, eventuell sogar um ein Semester verschieben möchte.
Deshalb gleich zwei Fragen:
– gibt es eine verbindliche Anmeldefrist für die Masterarbeit im Lehramtsstudium?
– kann ich mich für das letzte (bzw. das 4. und ein verlängerndes 5.) Mastersemester noch für ein Teilzeitstudium anmelden?
Herzliche Grüße und vielen Dank
Ich konnte im ersten Semester mein Unterrichtsfach nicht belegen und soll das nun im dritten nachholen. Also dann zwei Module meines Faches belegen.
Was ist wenn mir das zu viel wird? Kann ich beide anfangen, mich also in beiden durch Abgegeben von Übungen etc für die Prüfung qualifizieren, aber nur in einem die Prüfung schreiben und in dem anderen ein Jahr warten, ohne dann nochmal das Modul machen zu müssen?
Vielen Dank!
Hallo,
Ich bin zur Zeit im 5. Semester LAPS(Türkisch/Biologie) eingeschrieben. Nun habe ich eine Exmatrikulation im fach Biologie, durch überschreitung des Modulfristes bekommen. Ich wollte zum 5. Semester mein fach Biologie wechseln, wurde aber im neuen unterrichtsfach nicht angenommen. Nun war die Modulfrist bis zum Sommersemester 2013. die ZPLA ist grad geschlossen. Weiss nun nicht weiter..
Ist es denn, durch einen Härtefall, nun das Fach zum Sommersemester zu wechseln? Werde ich nur im Fach Biologie exmatrikuliert oder im Gesamten Lehramtsstudium?
Liebe Grüsse