Grüßt Euch,
ich will in Kürze mit meiner Masterarbeit beginnen, voraussichtlich interdisziplinär (Erziehungswissenschaft/Medien).
Nun werde ich aus dem Passus der Prüfungsordnung zu in Frage kommenden Betreuern nicht ganz schlau. Dort ist von der Gruppe der Hochschullehrer bzw. habilitierten Wissenschaftlern die Rede.
Ich habe einen Betreuer in Aussicht, der mein Thema mit viel Interesse betreuen würde. Allerdings ist dieser nur „nicht-promovierter, befristet angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter“. Im Bereich Germanistik darf er schon mal generell keine Masterarbeiten betreuen, weder als Erst-, noch als Zeitbetreuer.
Kann mir jemand sagen, ob das in den Erziehungswissenschaften genauso ist? Bzw. gibt es irgendwie Möglichkeiten, ihn als Betreuer zu haben, auf welchen (Um-)Wegen auch immer?
Vielen Dank schon mal,
Melanie