Hallo ihr Lieben,
ich bin unmittelbar von der Änderung der fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Erziehungswissenschaft innerhalb der Lehramtsstudiengänge betroffen, da ich 3 Erziehungswissenschaftsmodule nicht innerhalb meines jetzigen 5. Fachsemesters abschließen kann, die, seit der FSB-Änderung vom Dezember 2015, Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit sind. Muss ich nun aus diesem Grund ein Jahr länger studieren? Oder könnte ich z.B. in meinem Unterrichtsfach schreiben, gelten die geänderten Bedingungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit dort also nicht?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal für die Antwort!