Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Masterbewerbung zum nächsten Wintersemester (WiSe 2020). Ich werde voraussichtlich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist im Juli nicht ganz auf 120 LP kommen, da ich die fehlenden LP erst nach den Ergebnissen der Modulabschlussprüfungen und der Bachelorarbeit erhalte (vermutlich im August oder September, je nachdem wie schnell die Dozenten korrigieren). Danach, zu Beginn des ersten Mastersemesters habe ich in jedem Fall mehr als 120 LP. Kann ich mich dennoch für den Master bewerben oder werde ich mit 107 LP gar nicht erst zugelassen?
Herzliche Grüße,
Muriel Siegmund