Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Eintragung Note nach Ablauf der Modulfrist

20. März 2014 fejy088 5 Kommentare

Grüß Euch,

weiß jemand, wie es sich mit Eintragung Note und Modulfristen verhält? Ich habe noch ein Modul offen stehen mit Modulfrist WiSe13/14.
Die Leistung dazu wurde Mitte Januar beim Prof eingereicht, die Note hat er mir Anfang März mitgeteilt und meinte, die Note stünde „alsbald“ auch in Stine.
Bisher ist leider nichts zu verzeichnen, sodass ich ihn vor ein paar Tagen nochmal dringlich dran erinnert habe. Bisher kam aber noch keine Rückmeldung dazu.

Weiß jemand, woran sich das Einhalten der Modulfrist festmacht? Wird es mir jetzt zum Verhängnis, wenn die Note nicht rechtzeitig eingetragen ist? Und wer ist ggf. Ansprechpartner für mich in solch einem Fall?
Ich bin mir gerade nicht mal sicher, an wen ich mich wenden kann bzw. muss.

Danke schon mal,
Mel

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5 Kommentare

  1. fejy088 sagt:

    Achja, es handelt sich um ein erziehungswissenschaftliches Modul im Master-Studiengang LAGym.

  2. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe Mel,
    Mach Dir keine Sorgen – eine nicht eingetragene Note kann Dir nicht zum „Verhängnis“ werden, da dafür ja die Lehrenden verantwortlich sind. Da Du deine Studienleistung rechtzeitig eingereicht hast, stehst Du auf der sicheren Seite. Dennoch solltest Du Dich schnellstmöglich mit dem oder der Lehrenden sowie mit dem für das betreffende Fach zuständigen Studienbüro in Kontakt setzen, damit die Sache geklärt wird. Solltest Du bei der Kontaktaufnahme Schwierigkeiten haben, schreib uns gern nochmal!

  3. fejy088 sagt:

    Hi Alexander,

    vielen Dank schonmal.

    Irritiert bin ich allerdings, weil ich gerade an anderer Stelle las, dass sämtliche Modulfristen abgeschafft wurden. Ich steige da langsam nicht mehr so recht durch. In meinem Stine-Konto jedenfalls sind für alle erziehungswissenschaftlichen Module noch Modulfristen vermerkt.
    Ich kontaktiere gleich mal das Studienbüro.

    🙂

  4. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Das liegt daran, dass die neue Prüfungsordnung noch nicht in STiNE modelliert ist. Sie gilt aber trotzdem, d.h. die Modulfristen kannst Du ignorieren.

  5. fejy088 sagt:

    Okay, das ist schon mal gut zu wissen. Ich frage dennoch beim Studienbüro mal nach. Sicher ist sicher.

    Danke für die schnellen Antworten!!

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