Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Prüfungsordnung/Masterarbeit

22. April 2014 fejx392 Ein Kommentar

Hallo,

ich habe eine Frage zur Anmeldung der Master-Arbeit bzw. dem M.Ed. Studiengang. Ich hätte gerne möglichst viel Zeit zur Bearbeitung der Master-Arbeit und überlege, alles, was ich vorher fertig kriegen kann, vor dem vierten Semester zu belegen. Allerdings meine ich, mal gehört zu haben, dass man nicht „einfach nur“ die Bachelor- oder Master-Arbeit schreiben darf, sondern dass man nebenher noch andere Veranstaltungen in anderen regulären, zum Abschluss dazugehörenden Modulen besuchen muss, dass man also noch nicht alles andere abgeschlossen haben darf. Stimmt das oder darf ich auch im 1.-3. Semester „alles andere“ abarbeiten und im 4. Semester als einziges das Abschlussmodul belegen, also die Master-Arbeit schreiben? Bzw. wann muss ich die Master-Arbeit anmelden?

Danke für die Hilfe schon einmal
Julie

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  1. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe Julie,
    für die Anfertigung der Master-Arbeit gelten gesonderte Zulassungsvoraussetzungen. Diese besagen, dass Du mindestens 45 Leistungspunkte nachweisen kannst und den entsprechenden Antrag von beiden Gutachterinnen bzw. Gutachtern unterschrieben einreichst. (Genauere Informationen zur Anfertigung der Master-Arbeit findest Du in einem Merkblatt des ZPLAs: http://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare/download/Merkblatt-zur-Anfertigung-der-Masterarbeit.pdf) Aufgrund dieser Regelung sollte deinem Vorhaben nichts im Wege stehen.

    Darüber hinaus solltest Du prüfen, ob die von dir studierten Teilstudiengänge (inkl. der Unterrichtsfächer) es erlauben, die Module bereits mit dem 3. Fachsemester abgeschlossen zu haben. Die dazu benötigten Informationen findest Du einerseits in den für dich relevanten Studienplänen unter folgendem Link: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren/studienplaene – Ob Du von den Empfehlungen der Studienpläne abweichen darfst, ist in den dazugehörigen FSBs geregelt: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt.html
    Sofern Du also wirklich alle Module bis zum 3. Fachsemester absolvieren kannst, spricht nichts dagegen, lediglich das Abschlussmodul im 4. Fachsemester zu belegen.

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