Lehramt studieren an der Universität Hamburg

custom header picture

Modulfrist auch Prüfungsfrist?

28. April 2014 fekx820 5 Kommentare

Hallo,

ich habe eine Frage zur neuen Prüfungsordnung – danach sollte es doch möglich sein, die Prüfungsleistung (in meinem Fall eine Hausarbeit) erst mit dem Modulende abzulegen?

Im Konkreten ist es so, dass ich letztes Semester 5 Hausarbeiten hatte und eine davon nicht mehr geschafft habe und der Abgabetermin am 15. Mai 2014 feststeht. Die Dozentin kommt nicht aus Hamburg und kennt evtl. die Bestimmungen nicht, sie meinte nämlich, dass danach abgegebene Hausarbeiten nicht mehr angenommen werden. Laut unserer Studienordnung müsste ich die Hausarbeit doch bis spätestens zum Masterende einreichen können? Ich studiere GWL mit dem Unterrichtsfach Geschichte und bin jetzt im zweiten Mastersemester.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

Tags




5 Kommentare

  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Hallo,

    prinzipiell ist die Erbringung von Studienleistungen nach der neuen Rahmenprüfungsordnung nicht mehr von dem jeweiligen Semester oder den ehemals gültigen Modulfristen abhängig. Darüber hinaus bist du jedoch verpflichtet, Deine Modulprüfung innerhalb von drei möglichen Prüfungsterminen zu absolvieren. Wann genau die liegen, ist von der Absprache mit Deiner Dozentin abhängig. Da es bei externen Dozent/innen vorkommt, dass sie die FSB nicht genau kennen und wahrscheinlich ein Interesse daran haben, den Zeitraum, in dem Prüfungsleistungen abgegeben werden können, knapp zu halten, wäre es ratsam, wenn Du deine Dozentin kontaktieren würdest, um mit ihr zu erörtern, dass der Abgabetermin einem Prüfungsversuch gleich kommt und Du gerne einen zweiten Abgabetermin bzw. einen zweiten Prüfungsversuch haben möchtest. Sollte es bei der Klärung Schwierigkeiten geben, solltest Du das Studienbüro des Unterrichtsfaches hinzuziehen oder Dich wieder an uns wenden. Viel Erfolg!

  2. Christoph Jantzen sagt:

    Lieber Herr Limmer,

    sind Sie da sicher? Ich verstehe die neue PO so, dass die MAP ja nicht von einzelnen Lehrenden abhängig ist und auch nicht von einzelnen Lehrveranstaltungen. Damit sind die Absprachen auch nicht von den DozentInnen abhängig, sondern von allen Lehrenden im Modul.
    Ggf. wäre zum jetzigen Zeitpunkt auch noch ein Rücktritt vom ersten Prüfungsversuch möglich, oder?

  3. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Guten Morgen,
    grundsätzlich ist es richtig, dass für die Modulprüfung alle im Modul Lehrenden in Frage kommen – das ist auch in der alten Rahmenprüfungsordnung so gewesen. Wir hatten Ihre Frage allerdings so verstanden, dass Sie sich bereits auf eine bestimmte Lehrveranstaltung inklusive Prüfung (Hausarbeit) bei der erwähnten Dozentin festgelegt bzw. auch angemeldet hatten

    Sollte dies so gewesen sein und Sie grundsätzliche Bedenken haben, die Prüfung (Hausarbeit) in dieser Lehrveranstaltung zu absolvieren, können Sie auch über den dezentralen Prüfungsausschuss eine Prüfungsalternative zu der erwähnten LV beantragen.

    Sollten Sie sich allerdings noch gar nicht offiziell auf die Lehrveranstaltung, in der Sie die Modulprüfung ablegen wollen festgelegt haben, können Sie natürlich andere Lehrende des Moduls für die Prüfung ansprechen.

  4. Christoph Jantzen sagt:

    Lieber Herr Limmer,

    ich bin nicht fekx820 , der die Frage gestellt hat. Vielmehr habe ich mich aus Lehrendersicht mit der PO auseinandergesetzt, und da ist natürlich genau dieser Aspekt wichtig, denn wenn ich die PO richtig verstehe, ist die MAP nicht an eine Lehrveranstaltung gebunden, sondern an das Modul. Sie muss also nicht unbedingt mit einer Lehrveranstaltung (unmittelbar) verknüpft sein. Vielmehr verstehe ich die PO so, dass einE StudentIn einen ersten Prüfungsversuch, der eng an ein Seminar gebunden war, nicht wahrnimmt oder sich auch gar nicht zur Prüfung anmeldet (vielleicht ja deshalb, weil gerade viele Hausarbeiten in dem Semester geschrieben werden sollten). Wenn alle Vorlesungs- und Seminarleistungen des Moduls erbracht worden sin, könnte die Studentin sich zwei Semester später eineN neueN PrüferIn suchen und ohne weiteren Seminarbesuch dort die MAP ablegen; das wäre bei Hausarbeiten doch kein Problem, oder?

  5. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Lieber Herr Jantzen,

    Entschuldigen Sie zunächst bitte das Missverständnis hinsichtlich Ihrer Person – gelegentlich fragen Studierende auch unter Angabe eines Namens statt der Kennung nach.

    Wenn man nur den §12 Absatz (2) der Rahmenpüfungsordnung anschaut, ist Ihr Punkt zunächst einmal korrekt. Nimmt man aber die jeweiligen FSB der Beruflichen Fachrichtungen bzw. Unterrichtsfächer dazu, muss das nicht unbedingt stimmen. Denn in den FSB ist teilweise sehr klar geregelt, welche/r Lehrende/r des Moduls die/der Prüfer/in für das Modul ist. Weiterhin gibt es auch Module, in denen die Studierenden die Veranstaltung, in der sie die Prüfung ablegen mit der Modulanmeldung festlegen (in der Weise hatten wir die Frage der/des Studierenden tendenziell interpretiert). In diesen Fällen steht es Studierenden nicht frei, sich eine/n andere/n Prüfer/in zu suchen, sondern die Abgabetermine, die die jeweiligen Lehrenden der Veranstaltungen festlegen, gelten dann als Prüfungsversuche. Da aus der Frage des/der Studierenden nicht hervorging, um welche Art von Modul es sich handelt, war unsere Antwort zunächst eine, die alle Möglichkeiten berücksichtigte.

    Abgesehen davon ist es selbst in den Fällen, in denen Module die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise der Prüferwahl erlauben, vermutlich nicht ratsam für Studierende, so vorzugehen, da es dann leicht passieren kann, dass sie niemanden finden, der/die sich als Prüfer/in zur Verfügung stellt und sie dann einen umständlichen Weg über den Prüfungsausschuss gehen müssen, um überhaupt noch eine/n Prüfer/in für das entsprechende Modul zu bekommen.

    Mit besten Grüßen,
    Birte Schelling

Comments are closed.