Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Bachelorarbeit anmelden

16. Juni 2014 fery390 3 Kommentare

Hallo!
Zur Beantragung der BA Arbeit gibt man doch nur das Formular 1 vom ZPLA ab http://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare.html
mit einem aktuellen Ausdruck des Leistungskontos, stimmt’s? Ich schreib in Deutsch, aber ich benötige da keine extra Formalitäten vom SLM, außer dem oben genannten?! Und dann noch ne doofe Frage, auf dem Antragsblatt schreibe ich bei Fach 1: Erziehungswissenschaften, Fach 2: Englisch und Abschlussmodul im Fach: Deutsch?

Liebe Grüße,
S.

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3 Kommentare

  1. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r S.,
    ganz genau, zur Anmeldung Deiner Bachelorarbeit füllst Du den Antrag auf Anfertigung der Bachelorarbeit aus. Der enthält dann die Unterschriften Deiner beiden Prüfer/innen, das Thema der Arbeit usw. Bei den Fächern gibst Du dein 1. und 2. Unterrichtsfach an; dass du Erziehungswissenschaften studierst, ist ja klar, sobald du ein Häkchen beim Lehramtstyp setzt.
    Dem Antrag musst Du sonst nichts hinzufügen; das Zentrale Lehrerprüfungsamt kann Dein STiNE Leistungskonto einsehen und bestätigt bei der Anmeldung dann, dass Du schon 120 LP erworben und dich damit für das Abschlussmodul qualifiziert hast. Viel Erfolg bei deiner Bachelorarbeit!

  2. S. sagt:

    Danke für die Antwort!
    Das gesamte Formular umfasst 9 Seiten mit teilweise Seiten, die mir nicht wichtig für die Bewerbung selbst erscheinen. Gebe ich trotzdem den kompletten Anhang ab oder nur die ersten beiden Seiten?
    Eine andere Frage noch bzgl der Noten. Inwiefern haben die Noten, die ich nach der Bewerbung zum Master erhalte, noch einen Einfluss auf eine mögliche Zulassung? Es stehen mir also noch 2 Leistungsnachweise und eben das Ergebnis der BA aus, wenn ich mich bewerbe. Können die daraus resultierenden Noten sich für mich nachteilig auswirken oder geht es im Grunde genommen nur noch darum diese erfolgreich zu absolvieren und später für die Zeugniserstellung nachzuweisen?

  3. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r S.,
    zum Formular des ZPLA: Genau, das besteht aus zwei Komponenten. S. 1-4 ist der Antrag, den Du natürlich vollständig einreichen musst. Und auf den Seiten 5-9 findest Du das „Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit“, das du natürlich nicht mit abgeben musst. Wichtig ist es aber natürlich auch, weil dort der organisatorische Rahmen der Bachelorarbeit ganz genau beschrieben wird.
    Zu den Noten für die Bewerbung zum M.Ed. Lehramt: Du hast es ganz richtig vermutet: für die Zulassung gelten die Noten, die zum Zeitpunkt der Bewerbung feststehen. Deshalb druckst Du auch zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Mal dein STiNE Leistungskonto aus und hebst dir den Ausdruck auf. Wenn Du für den Master angenommen wurdest, bekommst Du eine Email, in der noch mal aufgeführt ist, was du zur Einschreibung einreichen sollst. Darunter ist dann auch der Ausdruck deines Leistungskontos.
    Die Noten, die Dir bis dahin noch ausstehen (inkl. der Note deiner Bachelorarbeit) sind für die Bewerbung nur insofern noch relevant, als dass Du Dein Zeugnis innerhalb des 1. Mastersemesters nachreichen musst und den Bachelor insgesamt natürlich erfolgreich bestanden haben musst – mit welchen Noten Du bestanden hast, macht dann aber für die Zulassung keinen Unterschied mehr.

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