Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Nachfrage zur Beurlaubung im Auslandsstudium

17. Juni 2014 fgsx294 Ein Kommentar

Hallo,

ich gehe im August für zwei Semester als Austauschstudentin an die UFF in Niterói/Brasilien (über die neue Kooperation, die die AG Neuburger am Institut für Geographie organisiert). Ich studiere im Master Geographie und werde dort voraussichtlich auch Masterkurse belegen. Das Kursangebot ist noch nicht veröffentlich, hier in Hamburg fehlen mir noch die zwei Hauptseminare und ein paar Dinge im Wahlbereich (und die Masterarbeit). Welche Kurse der UFF kann ich mir anrechnen lassen, bzw. worauf sollte ich bei der Kurswahl (die vermutlich erst vor Ort stattfinden kann) achten? Was für einen Nachweis benötige ich, damit diese mir angerechnet werden können? Wahrscheinlich ist es am Sinnvollsten, dass ich einfach mit Ihnen Rücksprache halte, sobald ich vor Ort bin und weiß, was es „zur Auswahl“ gibt? Oder was denken Sie? Ich möchte mich nur vor meiner Abreise schonmal darum kümmern. Ich würde mich für die beiden Semester in Brasilien außerdem gerne beurlauben lassen. Kann ich, wenn ich an der UHH beurlaubt bin und in dieser Zeit an der UFF in Brasilien Prüfungsleistungen absolviere, diese an der UHH anrechnen lassen?

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  1. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r fgsx294,

    sofern Sie den M. Sc. Geographie studieren und nicht den M. Ed. mit dem Unterrichtsfach Geographie, können wir Ihre Frage hier nur sehr unzureichend beantworten, da wir im Rahmen dieses Blogs nur für die Belange von Lehramtsstudierenden zuständig sind.

    Allgemein lässt sich aber sagen, dass Sie sich während einer Beurlaubung an einer ausländischen Universität erbrachte Leistungen natürlich anerkennen lassen können – die Regelung, dass eine Beurlaubung den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen ausschließt, bezieht sich nur auf das Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Hamburg, nicht auf die Anrechenbarkeit von während dieser Zeit extern erbrachter Leistungen.
    Hinsichtlich Ihrer beiden weiteren Fragen, welche Kurse aus dem Ausland Sie sich anrechnen lassen können und welche Nachweise Sie für eine Anrechnung benötigen, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Hier müssen Sie sich, sofern Sie den M.Sc. Geographie studieren, an den Fachbereich Geographie wenden, da für Anrechnungen die Fachbereiche selbst verantwortlich sind. Üblich ist es hier, sogenannte „Learning Agreements“ zu vereinbaren, die im Vorwege sicher stellen, dass Ihnen Leistungen aus dem Auslandsstudium anerkannt werden. Dies handeln Sie aber alles mit dem betreffenden Fachbereich aus. Erster Ansprechpartner ist hier i.d.R. das Studienbüro. Sollten Sie entgegen unserer Annahme im M.Ed. studieren, fragen Sie bitte nochmal nach, dann können wir Ihnen noch ein paar Ansprechpartner mehr nennen – die grundsätzliche Zuständigkeit der Fachbereiche gilt aber auch im Lehramt.

    Allgemeine Informationen zu Auslandsaufenthalten, Beurlaubung während dieser und Learning Agreements finden Sie auch in diesem Merkblatt: http://www.uni-hamburg.de/internationales/UHH-studieren-im-ausland.pdf

    Ich hoffe, wir haben Ihnen trotzdem ein bisschen weiterhelfen können. Viel Spaß und Erfolg in Brasilien!

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