Hi,
ich bewerbe mich gerade für den Wechsel meines zweiten Unterrichtfachs und wollte jetzt wissen, ob man als Note der Hochschulzugangsberechtigung auch die Note eines (abgeschlossenen) Bachelorstudiums angeben kann, da diese deutlich besser wäre. Oder ist die Abiturnote zwingend zu verwenden? Und wenn es möglich ist, was wähle ich dann bei der Bewerbung für die „Art der Hochschulzugangsberechtigung“ aus? (Das Einzige was dann sinnvoll klingt, wäre die Option: „Sonstige Studienberechtigung/Externenprüfung (allgemeine Hochschulreife)“)
Vielen Dank
Liebe/r fety326,
Du kannst Dich auch mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium als Hochschulzugangsberechtigung bewerben. Dann wählst Du in der Tat für die Art der Hochschulzugangsberechtigung “Sonstige Studienberechtigung/Externenprüfung (allgemeine Hochschulreife)” aus.
Viel Erfolg bei der Bewerbung!