Liebes Lehramtsblog-Team.
Ich habe soeben meinen Zulassungsbescheid fürs M.Ed für die UniHH bekommen. Dort wird verlangt, dass meine Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen muss. In der Checkliste, durch die ein Link im Zulassungsbescheid hinweist, steht angegeben, dass eine einfache, unbeglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ausreicht. Ferner sagt die Checkliste, dass die Hochschulzugangsberechtigung nur vorgelegt werden muss (als einfache Kopie), wenn man aktuell NICHT an der UniHH eingeschrieben ist, wobei der M.Ed-Zulassungsbescheid fordert, dass die Hochschulzugangsberechtigung IMMER amtlich beglaubigt vorliegen muss. Was stimmt denn jetzt? Muss ich das Abiturzeugnis beglaubigen lassen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe 🙂
Liebe/r ferx216,
Wenn Du aktuell an der Uni Hamburg eingeschrieben bist, musst Du keine Hochschulzugangsberechtigung einreichen, weder beglaubigt, noch unbeglaubigt. Wenn Du nicht eingeschrieben bist, musst Du eine einfache unbeglaubigte Kopie einreichen.
Viel Erfolg bei der Einschreibung!
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂
Dann stimmte ja die Checkliste und die Angabe im Zulassungsbescheid ist dann ja falsch. Vielleicht könnte man das den Zuständigen für den Bescheid zukommen lassen, dies dann zu ändern bzw. soweit darauf hin zu verweisen, dass eine beglaubigte Kopie nur bei Ersteintritt in den Bachelor vorgelegt werden muss, ansonsten nur Kopie, wenn man nicht eingeschrieben ist oder halt keine, wenn man schon eingeschrieben ist.
Haben wir weitergegeben: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/master/master-einschreibung.html 🙂