Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Vollzeitarbeiten während der Masterarbeit?

25. August 2014 Marten Ein Kommentar

Moin an Alle,

im kommenden Semester, mein 5. Fachsemester im Master Lehramt an Sonderschulen, möchte ich NUR meine Masterarbeit weiter schreiben. Titel, Professoren, etc. sind schon fest. Die MA-Arbeit wird in den kommenden Wochen angemeldet. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, von einer Werksstudenten-Stelle zu einer Vollzeit-Festanstellung.
Ich würde gerne einem Vertrag zum 01.10.2014 Zusagen.
Frage:
Muss ich mich dann jetzt als Teilzeitstudent immatrikulieren oder funktioniert das auch als Vollzeitstudent? Funktioniert das überhaupt?
Ich möchte gerne schon Vollzeit-Arbeiten, nebenbei aber meine Masterarbeit schreiben.
Welche Möglichkeiten habe ich da?
Ich habe gelesen, dass es möglich ist, während der Masterarbeit auch im Teilzeitstudium zu sein:
Die Masterarbeit in § 4 Abs. 4 der Master-LA-PO 2013. D.h. ein Teilzeitstudium ist auch im Semester der Masterarbeit möglich, allerdings verlängert sich die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit dadurch nicht.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!

Liebe Grüße,

Marten

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  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Lieber Marten,

    Du musst in dem Fall kein Teilzeitstudium beantragen, kannst das aber tun. In Deinem Fall scheint uns das allerdings nur zusätzlicher unnötiger Aufwand zu sein, weil Dein Studium in absehbarer Zeit beendet sein wird und Du durch ein Teilzeitstudium laut Prüfungsordnung keine zusätzliche Bearbeitungszeit für Deine Masterarbeit bekommst. Wenn Du ein Teilzeitstudium beantragst, musst Du darüber hinaus, sofern Du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, für den Antrag begründen, warum Du Deinem Studium dennoch weiterhin mindestens 20 Stunden in der Woche widmen kannst.

    Beachten solltest Du in jedem Fall, dass es eine große Belastung sein kann, gleichzeitig Vollzeit zu arbeiten und Deine Masterarbeit zu schreiben – solltest Du deswegen in zeitliche Schwierigkeiten geraten, ist Dein Job kein Grund für eine Fristverlängerung, da Du die Entscheidung, Vollzeit zu arbeiten, selbst getroffen hast und Du es damit zu verantworten hast, wenn Du die Frist nicht einhalten kannst. Daher solltest Du Dir gut überlegen, ob Du das wirklich riskieren möchtest.

    Wichtig ist weiterhin, dass es sein kann, dass Du in Hinsicht auf Deine Sozialversicherungspflicht Deinen Studierendenstatus verlierst, wenn Du Vollzeit arbeitest, d.h. also, dass Du durch Deinen Job voll versicherungspflichtig werden könntest, wenn Du das bisher nicht warst. Dies kann Mehrkosten für Dich bedeuten. Hier solltest Du also ggf. vorher mit Deiner Krankenversicherung etc. abklären, welche Kosten dadurch auf Dich zukommen könnten, die Du bisher als Student nicht hattest.

    Viel Erfolg bei der Masterarbeit!

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