Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Regelstudienzeit und verpflichtende Studienfachberatung

04. September 2014 feix404 Ein Kommentar

Hallo!
Es geht um die verpflichtende Studienfachberatung bei Überschreitung der Regelstudienzeit.
Nach der alten PO musste man daran teilnehmen, wenn nicht bis zum Ende des sechsten Mastersemesters eine Anmeldung zu den ausstehenden Modulen vorlag.
Laut der neuen PO ist eine Teilnahme dann erforderlich, wenn noch nicht alle Leistungen erbracht wurden.
Meine Situation: Ich bin im zweiten Semester über der Regelstudienzeit und werde noch vor dem nächsten Semester meine letzte Prüfungsleistung abgeben (Masterarbeit).
Besteht dann für mich eine Pflicht zur Teilnahme an der Beratung oder ist mit der Abgabe dann die letzte Prüfungsleistung erbracht.
Ich frage auch, weil ich mich noch zurückmelden will, bis ich mein Zeugnis im Wintersemester habe.
Beste Grüße!

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  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    in Deinem Fall gibt es eigentlich keinen Grund für eine Studienfachberatung. Solltest Du dennoch dazu aufgefordert werden, kannst Du dort einfach nachweisen, dass Du die Masterarbeit bereits angemeldet bzw. abgeben hast.
    Viel Erfolg bei der Masterarbeit!

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