Hallo!
Ich würde gerne wissen, wie viel Zeit Erst- und Zweitkorrektor offiziell für die Korrektur der Masterarbeit haben.
Diese Info steht leider nicht auf dem Merkblatt für die MA und ich kann sie auch sonst nirgends finden.
Danke im Voraus!!
Hallo!
Ich würde gerne wissen, wie viel Zeit Erst- und Zweitkorrektor offiziell für die Korrektur der Masterarbeit haben.
Diese Info steht leider nicht auf dem Merkblatt für die MA und ich kann sie auch sonst nirgends finden.
Danke im Voraus!!
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Liebe Juliane,
die gesuchte Stelle findest Du in der Rahmenprüfungsordnung für den Master of Education Studiengang: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/PO_LA_MEd_Neuf_20131009.pdf
§ 13, Absatz 12:
„Die Bewertung der Masterarbeit ist grundsätzlich von beiden Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung, vorzunehmen. Bei einer überdurchschnittlich hohen Anzahl von Prüfungsverfahren oder aus vergleichbaren sachlichen Gründen kann der dezentrale Prüfungsausschuss ausnahmsweise einen längeren Bewertungszeitraum einräumen. […]“
Alles Liebe!