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Verlängerung Bearbeitungszeit Bachelorarbeit

27. Oktober 2014 fesy046 2 Kommentare

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit bei einer Erkrankung. Im Merkblatt steht, dass man das Attest „spätestens 14 Tage nach Beginn der Erkrankung und vor Ablauf der Abgabefrist“ abgeben muss. Beziehen sich die zwei Wochen auch auf das Abgabedatum? Also dürfte man höchstens 2 Wochen vor Abgabedatum einen Attest einreichen oder ginge es auch eine Woche vorher? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe/r Fesy046,
    die 14 Tage beziehen sich nur auf den Beginn der Erkrankung. Du darfst das Attest auch eine Woche vor dem Abgabedatum einreichen. Gute Besserung und viel Erfolg!

  2. fesy046 sagt:

    Vielen Dank!

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