Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Prüfungsabmeldung zum 1. Versuch

19. Januar 2015 fety156 Ein Kommentar

Hi, ich studiere Handelslehramt und möchte mich bei zwei Wirtschaftswissenschaften Pruefungen abmelden bezüglich Zeitmangel durch familiäre Probleme. Wenn ich mich jetzt zum ersten Termin abmelde und zum zweiten Termin schreibe, gilt das denn als erster Versuch oder habe ich einen Versuch verloren? LG

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  1. Hallo,

    für Pflichtmodule gilt folgende Regelung:
    Durch die Abmeldung wird der Termin, von dem abgemeldet wurde, nicht bewertet: Es wird keine 5,0 wegen Fehlens erteilt oder ähnliches. Es ist demzufolge kein Versuch verwirkt worden.
    Da aber die Zahl der Versuche nicht beschränkt ist, ist diese Frage irrelevant. Relevant ist bei Pflichtmodulen die Modulfrist, welche in dem Semester beginnt, in dem das Modul belegt werden soll. Die tatsächliche Anmeldung und/oder Belegung ist für den Beginn der Modulfrist nicht relevant. Damit liegen im Normalfall vier Klausurtermine innerhalb der Frist. Wird einer dieser Termine nicht genutzt, verschiebt sich die Frist nicht und es ergeben sich auch keine neuen Termine. Damit ist dieser Termin verloren. Dabei ist es nicht relevant, ob eine Anmeldung für die Klausur vorlag oder nicht. Es macht daher bei Pflichtmodulen keinen Unterschied, ob man angemeldet ist und nicht erscheint oder ob man abgemeldet ist. In ersterem Fall erhält man zwar eine 5,0 wegen Fehlens, diese 5,0 hat aber – außer, dass sie vielleicht unschön aussieht – keine Auswirkungen.

    Bei Wahlpflichtmodulen gibt es übrigens keine Frist. Dort gilt die Versuchsregelung mit drei Versuchen.

    Schöne Grüße
    Martin Böschen
    Studienkoordinator für das sogenannte Handelslehramt
    studienbuero.bwl@uni-hamburg.de

    P.S.: Die Ummeldephase für Klausuren in der BWL war vom 12.1. bis 19.1.2015. Daher ist eine Abmeldung heute leider nicht mehr möglich.

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