Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Masterabschluss nur immatrikuliert möglich?

06. Februar 2015 fesy019 2 Kommentare

Hallo! Ich bin gerade dabei, meine Masterarbeit (LaGym) zu schreiben und plane, diese vor Ende dieses Semesters abzugeben. Die mündliche Prüfung werde ich allerdings erst zu Beginn des nächsten Semesters machen können. Außerdem müssen noch ein paar LPs aus den letzten Semestern in Stine eingetragen werden. Muss ich dafür auch im nächsten Semester immatrikuliert sein? Und wenn nicht, reicht, es, wenn ich den Semesterbeitrag nicht bezahle, oder muss ich mich auf anderem Wege exmatrikulieren lassen?
Vielen Dank und beste Grüße

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe/r Fesy019,
    wenn Du keine Veranstaltungen mehr belegen musst, sondern nur noch Leistungspunkte eingetragen werden müssen, dann musst Du im nächsten Semester nicht mehr immatrikuliert sein. Es ist ausreichend, wenn Du den Semesterbeitrag nicht mehr überweist. Viel Erfolg bei der Masterarbeit!

  2. Sehr geehrte/r Studierende/r,

    bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zu sowie die Teilnahme an Modulprüfungen bzw. der Abschlussarbeit eine Immatrikulation für den jeweiligen Studiengang voraussetzt. Lassen Sie sich exmatrikulieren erst wenn Sie sich für alle Prüfungen angemeldet haben und an denen erfolgreich teilgenommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lejla Starcevic
    Leiterin des Zentralen Prüfungsamt
    für Lehramtsprüfungen (ZPLA)

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