Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Exmatrikulation

27. Februar 2015 feux402 4 Kommentare

Guten Tag, liebes Blog-Team,

ich möchte mich (zum nächsten Semester) exmatrikulieren.
Reicht es in diesem Fall, einfach den Semesterbeitrag nicht zu überweisen (man wird ja dann automatisch exmatrikuliert?)?

– Mit freundlichen Grüßen –

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4 Kommentare

  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Lieber feux402,
    sofern Du dein Studium erfolgreich abschließt und die Exmatrikulation nicht explizit beantragst, wirst Du zum Ende des Semesters, in dem Du dein Studium abschließt (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert. Solltest Du dich so exmatrikulieren wollen, findest Du den Antrag und die dazugehörigen Informationen hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienabschluss/exmatrikulation.html. Liebe Grüße!

  2. feux402 sagt:

    Danke für deine Antwort.

    Auf der Seite der Universität steht ja „Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der Rückmeldefristen zur Exmatrikulation führt.“. Ich möchte nach diesem Semester/zum 01. April aufhören, zu studieren.
    Sehe ich es also richtig, dass Ich jetzt nichts weiter machen muss?

  3. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Ja, das siehst Du richtig. Solltest Du allerdings deinen Abschluss gemacht haben, würde dieser Weg, die Nichteinhaltung der Rückmeldefrist, der Exmatrikulation zur Folge haben, dass auf der Exmatrikulationsbescheinigung hinterher als Grund „fehlende Rückmeldung“ anstatt „Abschluss des Studiums“ vermerkt ist.

  4. feux402 sagt:

    Danke, jetzt ist alles klar! 🙂

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