Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Antrag auf Exmatrikulation

27. März 2015 fesy151 2 Kommentare

Hallo,

beine Bachelorarbeit wurde mir aus einem früheren Studium angerechnet. Wenn ich mich nun im Semester exmatrikulieren lasse, aber aufgrund der Beendigung des Studiums, was muss ich dann beim Exmatrikulationsantrag angeben? Das Datum der Abschlussprüfung ist ja aus einem anderen Studium, oder muss ich Beendigung des Studiums ohne Prüfung ankreuzen?

Wird mein STiNE Account dann gelöscht? Auch wenn ich mich über den für den Master bewerben möchte?

Vielen Dank!

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe/r fesy151.
    beim Exmatrikulationsantrag gibst Du „Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung“ an. Deine Stine-Account wird nicht gelöscht. Im Masterstudium bleibt dein Stine-Account der Gleiche, er wird lediglich umgeschrieben. Liebe Grüße!

  2. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    und auch hier eine kleine Ergänzung: Es kann aber durchaus möglich sein, dass man nach der Exmatrikulation nicht mehr auf seinen Stine-Account zugreifen kann und sich daher mit einem Bewerber-Account bewerben müsste. Wenn Du diesbezüglich weitere Fragen hast, wende Dich bitte an das Team für Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/einrichtungen/service-fuer-studierende.html.

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