Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Härtefallantrag

25. Juni 2015 fesx095 Ein Kommentar

Hallo,

ich studiere bereits in HH PriSe und möchte mich mit meinem Schnitt von 1,43 für den Master bewerben.
Nun ist die Frage, ob ich einen Härtefallantrag stellen soll, da ich mit meinen zwei Kindern und verheiratet in HH lebe und daher die Stadt nicht wechseln kann. Ich weiß nicht, ob der Schnitt reicht und außerdem frage ich mich, ob ich mit dem Härtefallantrag in einen Lostopf komme, dann die Hälfte oder so davon einen Platz aus dem Topf erhält, die andere Hälfte Pech gehabt hat und meine Note aufgrund des Härtefallantrags gar nicht mehr beachtet wird? Oder werden Härtefall und Note angerechnet? Vielleicht kann mich mal jemand darüber aufklären?! Vielen Dank!

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  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Liebe/r fesx095 ,

    In Deiner Situation kannst Du einen Härtefallantrag aufgrund von Ortsbindung wegen Kinderererziehung stellen. Gelost wird unter den Anträgen nicht, sondern sie werden in der Härtefallquote (im Fall der Ortsbindung 7%) nach dem Grad der Härte berücksichtigt. Die Auswahl nach Härtegesichtspunkten und die Auswahl nach Note bzw. Wartezeit sind unabhängig voneinander, d.h. sollte Dein Antrag in der Quote für Härtefälle nicht berücksichtigt werden können, nimmst Du am normalen Auswahlverfahren teil. Detaillierte Informationen zu Härtefallanträgen bei der Masterbewerbung findest Du auch in diesem Merkblatt: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/sonderantraege-master.pdf

    Viele Grüße!

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