Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Masterbewerbung

25. Juni 2015 fesx109 2 Kommentare

Hallo,

ich studiere derzeit an der Uni Hamburg Lehramt B.A. Prise Deutsch und Bio 6. Semester. Sitze gerade an meiner Masterbewerbung und mir ist nicht ganz klar, was ich bei „Angaben zum Studien/Fachwechsel wählen soll? Zur Wahl steht: „Studium oder Fach wechseln“; „Weiteres Studium aufnehmen“; „leer lassen“ mit dem Vermerk:
Wenn Sie bereits an der Universität Hamburg eingeschrieben sind, taucht die Frage „Was möchten Sie tun?“ auf.
„Studium oder Fach wechseln“ wählen Sie, wenn Sie ihren bisherigen Studiengang oder eines Ihrer Fächer wechseln möchten. Dies gilt auch, wenn Sie sich im Übergang Bachelor-Master befinden oder zuvor am Studienkolleg das Propädeutikum oder die Feststellungsprüfung absolviert haben.
„Weiteres Studium aufnehmen“ wählen Sie nur dann, wenn Sie sich parallel zu Ihrem jetzigen Studium für einen weiteren Studiengang (Doppelstudium) bewerben.

Wer bereits an der Universität Hamburg eingeschrieben war, aber aktuell nicht mehr immatrikuliert ist, muss an dieser Stelle keine Auswahl treffen, sondern nur auf „weiter“ klicken.

Irgendwie passt das alles nicht, denn ich will mein Fach ja nicht wechseln, kein Doppelstudium aufnehmen, bin aber in HH immatrikuliert…habe bisher mehrere gefragt und jeder hat was anderes gewählt…bitte um eure Hilfe. Würde auch gerne wissen, wie meine Chancen mit einem Schnitt von 1,3 in Erzwiss stehen und ob ich sicherheitshalber einen Härtefallantrag stellen sollte (erwarte ein Baby und bin an HH gebunden) oder hätte das Nachteile in der NC-Quote für mich? Danke im Voraus…LG

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2 Kommentare

  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    wie Du bereits selbst geschrieben hast „Studium oder Fach wechseln“ gilt auch „wenn Sie sich im Übergang Bachelor-Master befinden“, was Du ja tust. Zu Deinen Chancen können wir Dir leider keine Auskunft geben.
    Liebe Grüße

  2. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Eine kleine Ergänzung: Einen Härtefallantrag kannst Du stellen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Sollte Dein Antrag nicht berücksichtigt werden, nimmst Du am normalen Auswahlverfahren teil. Ob Dein Ortsbindungsgrund berücksichtigt werden kann, hängt unter anderem davon ab, wann Du Dein Kind bekommst. Ein Antrag auf Ortsbindung aufgrund von Kindererziehung erfordert regulär zum Nachweis die Geburtsurkunde Deines Kindes, die Du ja erst mit der Geburt erhältst. Daher solltest Du den Antrag, da er wie gesagt keine Nachteile nach sich ziehen kann, zur Sicherheit schon einmal stellen und Dich beim Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg erkundigen, ob Du im Falle einer Schwangerschaft einen alternativen Nachweis einreichen kannst und welcher das wäre. Kontakt zum Team Bewerbung und Zulassung kannst Du hier aufnehmen: http://www.uni-hamburg.de/zulassungsfragen

    Viele Grüße!

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