Liebes lehramtsblog-Team,
ich werde ab Oktober für ein Jahr (uniunabhängig) ins Ausland gehen und möchte im WiSe 2016/2017 meinen Master an der Uni Hamburg machen. Derzeit studiere ich im Bachelor-Semester, lege also zwischen B.A. und Master eine Pause ein.
Wann genau werde ich exmatrikuliert, da ich mich nicht für den Master WiSe 15/16 beworben habe?
Gerade schreibe ich an meiner Bachelor-Arbeit. Muss ich diese abgeben, bevor das neue WiSe beginnt, obwohl mein offizieller Prüfungstermin erst im Oktober liegt?
Kann ich mich problemlos für den Master 16/17 bewerben (mit meinem Bachelor-Zeugnis)?
Kann ich jemanden beauftragen, mein Zeugnis abzuholen, da ich zur Zeit der Fertigstellung nicht in HH sein werde? Wenn ja, wie?
Viele, viele Fragen, ich weiß. Danke euch im Voraus!
Liebe/r fesx529,
Du wirst exmatrikuliert, wenn Du den Bachelor abgeschlossen hast oder Du keinen Semesterbeitrag zahlst.
Die Bachelorarbeit kannst Du auch im Oktober abgeben, auch ohne in dem Semester eingeschrieben zu sein.
Bei der Bewerbung hast Du im nächsten Jahr keinen Nachteil gegenüber den Bewerbern, die im nächsten Jahr ihren Bachelor abschließen.
Dein Bachelorzeugnis kannst Du Dir entweder per Post zusenden lassen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen , Informationen zu Vollmacht findest Du hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/vollmacht.html
Liebe Grüße und viel Spaß im Ausland!
Nachtrag: Die Exmatrikulation erfolgt erst zum Ende des Semesters, in dem Du Deinen Bachelor abschließt, nicht direkt nach Abgabe der BA.