Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Exmatrikulation

07. August 2015 ferx343 Ein Kommentar

Hey,
ich habe eine Frage zur Exmatrikulation. Ich schreibe gerade meine Masterarbeit und werde diese voraussichtlich noch in diesem Semester abgeben können. Allerdings werde ich sicherlich nicht noch in diesem Semester die Rückmeldung erhalten und mein Zeugnis beantragen, so dass ich mich gefragt habe, ob ich mich dann für das WS 15/16 noch einschreiben muss? Wenn ich mich für das nächste Semester einschreibe, werde ich dann automatisch exmatrikuliert sobald ich mein Zeugnis bekommen habe? Oder kann ich mich auch schon exmatrikulieren sobald ich mein Zeugnis beantragt habe?
Vielen Dank und viele Grüße!

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  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe/r ferx343,
    wenn keine weiteren Prüfungsleistungen mehr zu erbringen sind, musst Du Dich nicht nochmals für das Wintersemester 2015/16 zurückmelden. Dir steht aber diese Möglichkeit offen. Sobald Du dein Zeugnis erhalten hast, gilt der darauf vermerkte Tag der letzten Prüfung als der Tag des Studienabschlusses. Für die Exmatrikulation kannst du einfach den Semesterbeitrag nicht mehr überweisen und dann folgt die Exmatrikulation von selbst, falls Du aus irgendwelchen Gründen eine Exmatrikulationsbescheinigung brauchst, kannst Du dich auch via STiNE unter „Anträge“ selbst exmatrikulieren.
    Liebe Grüße!

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