Hallo,
in der Checkliste für die Immatrikulation für den Master steht, dass man die Anmeldung für die Bachelorarbeit nachweisen muss.
In meinem Stine-Ausdruck ist vermerkt, dass ich die Leistungspunkte für meine BA erhalten habe, sie also geschrieben habe.
Reicht dies für die Immatrikulation aus?
Beste Grüße und Dank,
WS
Hallo,
der Stineausdruck reicht aus, es muss aber deutlich das Datum des Ausdruckes zu erkennen sein. Am Besten markierst Du den Eintrag der Bachelorarbeit, sodass dies bei der Durchsicht Deiner Unterlagen nicht über sehen wird.
Liebe Grüße
Lege Deinen Unterlagen bitte eine Notiz bei, in der Du darauf hinweist, dass Du Deine Bachelorarbeit bereits vor dem 15.07. bestanden hast und dies im Leistungskontoausdruck ersichtlich und deutlich markiert ist.