Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Nachträgliche Abgabe BA-Zeugnis

17. September 2015 fery045 Ein Kommentar

Ich studiere LAGym und schreibe zurzeit noch meine Bachelorarbeit und mein Abgabedatum ist am 03.11.2015. Jetzt bin ich gerade ein wenig verwirrt, bis wann ich mein Bachelor-Zeugnis nachreichen muss, damit mir mein Masterplatz nicht wieder aberkannt wird, denn auf der folgenden Seite stehen zwei unterschiedliche Angaben: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/pruefungen/bachelorarbeit.html Oben bei den allgemeinen Informationen steht, dass das Zeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemester (31.3.) nachgereicht werden muss und weiter unten unter den Informationen für Lehramtsstudierende steht, dass das Zeugnis spätestens Ende Dezember nachgereicht werden muss. Ist es also so, dass ich bis Ende Dezember bereits mein Zeugnis nachreichen muss? Vielen Dank im Voraus!

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  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    das Bachelorzeugnis muss bis zum 31.03. nachgereicht werden.
    Liebe Grüße

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