Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Exmatrikulation

28. September 2015 fetx195 Ein Kommentar

Hallo!

Habe ich nach der Exmatrikulation noch einen Prüfungsanspruch? Ich gebe jetzt meine letzte Hausarbeit ab, die aber natürlich nicht vor dem 30.09. korrigiert wird. Kann ich mich exmatrikulieren und falls ich nicht bestehe meinen zweiten Prüfungsversuch trotzdem wahrnehmen oder muss ich mich noch einmal rückmelden?

Danke!

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  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    um Prüfungsleistungen abzulegen musst Du immatrikuliert sein. Für den zweiten Prüfungsversuch musst Du Dich also zurückmelden.
    Liebe Grüße

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