Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Feste Abgabetermine für Hausarbeiten abgeschafft?

14. Oktober 2015 fehv029 2 Kommentare

Als Lehrender habe ich in den letzten Wochen mehrfach die Äußerung von Studierenden gehört, dass „die festen Abgabetermine für Hausarbeiten in der Erziehungswissenschaft abgeschafft worden sind“. Diese Aussage irritiert mich, denn darüber sind wir als Lehrende weder informiert worden, noch kann ich der Prüfungsordnung oder dem (unsäglichen) Prüfungsanmeldeverfahren annähernd eine solche Aussage zuordnen.
Wie steht es um die Freiheit der Abgabetermine bei Hausarbeiten? Wie könnte es zu solchen Aussagen kommen?

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Lieber fehv029,
    prinzipiell wird der erste Abgabetermin für Modulabschlussprüfungen vom Dozenten, also von Ihnen, festgelegt. Diese Prüfungstermine werden von Ihnen oder vom Studien- und Prüfungsbüro der Erziehungswissenschaften in Stine hinterlegt. Die Studierenden müssen sich dann eigenständig in Stine zu diesen Prüfungsangeboten anmelden. Information dazu finden Sie hier: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/studien-pruefungsbuero/termine.html. Bei Studienleistungen (z.B. Referate, Essays, Exposés) die Sie in der jeweiligen Lehrveranstaltung einfordern, obliegt Ihnen auch hier die Terminierung. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie ihre Studierenden fragen könnten, woher sie diese Informationen haben, damit wir gegebenenfalls das Informationsangebot besser aufbereiten können.
    Liebe Grüße!

  2. Andreas Körber sagt:

    Die Aussage, die festen Abgabetermine für Hausarbeiten seien abgeschafft, ist definitiv falsch.

    Was abgeschafft ist, sind die Modullaufzeiten, d.h. feste Zeitpunkte, zu denen die Prüfung endgültig bestanden sein muss. Statt dessen gibt es nun drei Prüfungsversuche, die über einen letztlich beliebig langen Zeitraum verteilt werden können.

    Zwei der Prüfungsangebote müssen von den Lehrenden zeitnah zum jeweiligen Seminar angeboten werden.

    Für alle Prüfungsangebote gilt jedoch, dass die

    1. im Studien- und Prüfungsbüro angemeldet und eingerichtet sein müssen (sonst können die Studierenden sich nicht über STINE darauf anmelden), und
    2. dass eine feste Bearbeitungszeit (Abgabedatum mit für alle Teilnehmer gleichen Bearbeitungsdauer) angegeben sein muss.
    Wer zu diesem Zeitpunkt nicht abgibt, ohne einen „von ihr/ihm nicht zu vertretenden Grund“ (etwa Krankheit) nachweisen zu können, hat den Prüfungsversuch vergeben und erhält eine 5,0.

    Gruß
    Andreas Körber

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