Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Überschreiten der Regelstudienzeit

08. November 2015 fery390 8 Kommentare

Hallo liebes lehramtsblog,

ich befinde mich im 3. Mastersemester für PriSe. Ich möchte gerne ein Semester dranhängen und im vierten Semester ein letztes offenes Seminar in meinem Unterrichtsfach belegen. Im darauffolgenden, 5. Semester, würde ich dann meine Meisterarbeit schreiben, ohne irgendwo noch eingeschrieben zu sein. Ich bin dann ja mit meinen Modulen soweit durch. Sprechen irgendwelche Regelungen gegen dieses Vorhaben? Oder muss man auch im Abschlusssemester noch irgendetwas belegen, um seinen Studenten-Status beizubehalten?

Liebe Grüße ?

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8 Kommentare

  1. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r fery390,

    wenn keine weiteren Prüfungsleistungen mehr zu erbringen sind und Du Dich noch im 5. Mastersemester im Abschlussmodul und somit für die Anfertigung Deiner Masterarbeit angemeldet hast, musst Du Dich nicht nochmals für das 6. Semester zurückmelden. Der Hintergrund ist schlichtweg der, dass Du für die Anmeldung zu Modulen immatrikuliert sein musst. Sobald Du Dein Abschlusszeugnis erhalten hast, gilt der darauf vermerkte Tag der letzten Prüfung als der Tag des Studienabschlusses. Für die Exmatrikulation kannst Du einfach den Semesterbeitrag nicht mehr überweisen und dann folgt die Exmatrikulation von selbst, falls Du aus irgendwelchen Gründen eine Exmatrikulationsbescheinigung brauchst, kannst Du dich auch via STiNE unter „Anträge“ selbst exmatrikulieren.

    Liebe Grüße!

  2. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r fery390,

    wir haben uns Deine Frage noch mal angesehen und wollen noch kurz auf einen bisher unbeantworteten Aspekt eingehen: Es ist völlig ausreichend, wenn Du Dich im 5. Semester für die Anfertigung der Masterarbeit angemeldet hast. Schließlich findet diese im Rahmen des Abschlussmoduls statt. Weitere Veranstaltungen musst du dann nicht mehr belegen.

    Liebe Grüße!

  3. fery390 sagt:

    Hallo,

    ich bin etwas verwirrt durch die erste Nachricht. Also nach Ende des aktuellen Wintersemesters, habe ich noch ein Seminar aus meinem Unterrichtsfach Deutsch zu belegen (die Vorlesung dazu hab ich bereits belegt). Dieses wollte ich im SoSe machen, in meinem vierten Semester. Damit verschiebt sich für mich das Abschlussmodul in das 5. Semester. Ich wollte jetzt nur wissen, ob ich so unbesorgt vorgehen kann, ob ich immatrikuliert bleibe, wenn ich im 5. Semester nur mein Abschlussmodul belege. Ich dachte nämlich, dass es ohnehin so vorgesehen ist, dass man alles belegt und abgeschlossen hat, damit man sich optimalerweise ein Semester mit seiner Masterarbeit auseinandersetzen kann, ohne nebenbei noch Seminare zu haben. Aber jetzt hab ich gehört, dass das nicht ginge.

  4. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r fery390,
    wie Du es planst, ist es absolut in Ordnung.
    Liebe Grüße!

  5. fery390 sagt:

    Okay, dann hab ich nur noch eine letzte Frage. Um ein Semester weiter zu studieren, muss ich da nur mich zurückmelden, indem ich den Semesterbeitrag fürs 5. Semester zahle? Oder ist da noch mehr zu machen?
    Vielen Dank für die Antworten! ?

    Liebe Grüße

  6. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    das ist ganz unproblematisch, Du musst Dich wie sonst auch durch das Zahlen des Semesterbeitrages zurückmelden und nichts besonderes beachten. Erst wenn man die Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester überschreitet und noch nicht zu allen Prüfungen angemeldet ist, muss man zu einer Studienfachberatung.
    Liebe Grüße 🙂

  7. Avatar-Foto fery047 sagt:

    Guten Abend,

    ich habe Ähnliches vor, wie die Dame bzw. der Herr hier in diesem Beitrag.
    Ich befinde mich zurzeit im 3. Mastersemester und möchte mir etwas mehr Zeit nehmen, um einfach bessere Noten garantieren zu können. Daher würde ich nun im 4. Semester noch ein Seminar belegen und mich dann Ende für das 5. Semester für die Abschlussarbeit anmelden. Gegen welchen Monat wäre eine solche Anmeldung, wenn man die Masterarbeit im WiSe 2016/17 schreiben will, sinnvoll?

  8. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    mit der Anmeldung der Masterarbeit beginnt Deine 5 monatige Schreibzeit. Dazu kommen 6 Wochen Korrekturzeit und ein paar Wochen für die Erstellung Deines Masterzeugnisses. Wann Du die Arbeit anmeldest, ist davon abhängig, wann Du Dein Zeugnis erhalten möchtest. Informiere Dich daher bitte rechtzeitig, wann Du Dein Zeugnis für die Bewerbung einreichen musst. Für das Sommersemester hat das ZPLA einen Zeitplan erstellt, um die Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst in Hamburg einzuhalten: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare/download/master/master-zeitstrahl.pdf.
    Wenn Du die MA z.B. Anfang September anmeldest, hast Du bis Anfang Februar Zeit, diese zu schreiben und solltest die Note Mitte März erhalten.
    Liebe Grüße

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