Lehramt studieren an der Universität Hamburg

custom header picture

Übergang- Bachelor- Master

15. Januar 2016 fery300 Ein Kommentar

Hallo,

ich befinde mich zurzeit noch offiziell im Bachelor LaGYm, da ich noch 2 Kurse nachholen muss und gleichzeitig sozusagen inoffiziell im Master. Ich belege auch schon derzeit Masterseminare.
Meine Frage ist, falls ich es nicht schaffen sollte aufgrund einer chronischen Erkrankung fristgerecht meinen Bachelorzeugnis bzw. meine Bachelor Note zu erhalten ob ich dann sofort rausfliege aus dem Master, wenn ich bis zum 31.03. mein Zeugnis nicht vorliegen habe? Und wenn ich mich wieder bewerbe auf einen Masterplatz und angenommen werde kann ich dann die Studienleistungen für das 1. Mastersemester anrechnen lassen ?

LG

Tags




1

  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe/r fery300,
    sollte es Dir nicht möglich sein, bis zum 31. März Dein Zeugnis beim ZPLA zu beantragen, dann wirst Du aus dem vorläufigen Masterstudium entfernt und verbleibst im Bachelorstudium. Wenn Du Studienleistungen im vorläufigen Masterstudium abgeschlossen hast, können diese Dir bei Nachweis nachträglich angerechnet werden. Erkundige Dich diesbezüglich beim Studien- und Prüfungsbüro der Erziehungswissenschaften und bei den jeweiligen Dozenten. Generelle Informationen findest Du hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/zugangsvoraussetzungen/up-neuf-u-bes-u-zugangsvor-u-la-u-med-u-20131009.pdf.
    Liebe Grüße!

Comments are closed.