Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Beantragung des Bachelorzeugnisses

18. Januar 2016 fesx423 Ein Kommentar

Hallo,
ich habe im Moment nur die vorläufige Zulassung für den Masterplatz und muss ja bis zum 31.03. das Bachelorzeugnis im ZPLA vorlegen. Nun habe ich allerdings Mitte Februar noch eine bachelorrelevante Klausur, sodass ich mein Bachelorzeugnis noch nicht beantragen kann.
Meine Frage ist nun: Welcher ist der allerspäteste Tag, an dem ich das Zeugnis beantragen muss, damit es noch rechtzeigig im ZPLA vorliegt?

Vielen Dank!

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  1. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r fesx423,

    um endgültig zugelassen zu werden, musst Du bis zum 31.03. genau genommen nicht das fertig ausgestellte Zeugnis vorzeigen. Für Deine Belange ist es ausreichend, das Zeugnis beim ZPLA beantragt zu haben. Da Dein Antrag dort allerdings bis zum 31.03. auch noch bearbeitet werden muss, würde ich dir raten, ihn spätestens ein paar Wochentage vorher einzureichen.

    Liebe Grüße,
    Markus

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