Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Wie viele Prüfungsversuche?

18. Januar 2016 ftrx009 Ein Kommentar

Moin liebes Team,

Heute habe ich eine Frage bezüglich der Prüfungsversuche bei LAPS. Generell habe ich es so verstanden, dass man drei Prüfungsversuche beim Modulabschluss hat. Sollten alle drei Versuche verbraucht sein, dann wird man für das Fach zwangsexmatrikuliert. Nun habe ich in einer meiner POs gelesen, dass man „mindestens drei Prüfungsversuche“ hat. Nun haben mir auch Kommilitonen erzählt, dass es wohl auch noch zu einem Gnadenversuch kommen kann. Es betrifft mich zwar alles gerade nicht, aber dennoch würde mich interessieren, ob das stimmt.

Hier die PO. Bei Paragraph 10 (S. 27) findet man das bei Punkt (1) im ersten Satz:

https://www1.theologie.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge/lehramt/unterlagen/handbuch_bachelor.pdf

Ganz liebe Grüße

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  1. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r ftry009,

    wie Du es ursprünglich verstanden hattest, ist es richtig: Du hast grundsätzlich drei Prüfungsversuche. Die Formulierung, die Du in Deiner Frage zitierst, stammt noch aus der alten Rahmenprüfungsordnung. Mittlerweile gilt die neue Rahmenprüfungsordnung für alle Studierenden, sofern sie dieser Änderung damals nicht explizit beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) widersprochen hatten. Die aktuelle Rahmenprüfungsordnung findest Du unter folgendem Link: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/up-neuf-u-po-u-la-u-ba-u-bsc-u-20131009.pdf Hier heißt es nun in §9 (1): „Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden“.

    Liebe Grüße,
    Markus

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