Hallo,
verstehe ich es richtig, dass man keine mündliche Prüfung zur Bachelorarbeit absolvieren muss, wenn man sie im Bereich Erziehungswissenschaft bzw. Behindertenpädagogik geschrieben hat? Man bekommt dann 8LP für die BA und 2LP für das bereits absolvierte, begleitende Kolloquium?
Liebe/r fery078,
ja, das verstehst du richtig. Eine mündliche Prüfung ist im Falle des Abschlussmoduls in den Bachelorstudiengängen nicht zwingend vorgesehen, kann allerdings von den einzelnen Teilstudiengängen in den Fachspezifischen Bestimmungen festgelegt werden. In Deinem Fall ist keine mündliche Prüfung im Modulhandbuch Deiner FSBs vorgesehen. Du findest diese unter folgendem Link auf S. 107: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/fsb-lehramt-ba-erzwiss-20141112.pdf
Liebe Grüße,
Markus