Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Anmeldung zur Bachelorarbeit

05. Februar 2016 fetx648 3 Kommentare

Hallo ihr Lieben,

ich bin unmittelbar von der Änderung der fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Erziehungswissenschaft innerhalb der Lehramtsstudiengänge betroffen, da ich 3 Erziehungswissenschaftsmodule nicht innerhalb meines jetzigen 5. Fachsemesters abschließen kann, die, seit der FSB-Änderung vom Dezember 2015, Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit sind. Muss ich nun aus diesem Grund ein Jahr länger studieren? Oder könnte ich z.B. in meinem Unterrichtsfach schreiben, gelten die geänderten Bedingungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit dort also nicht?

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal für die Antwort!

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3 Kommentare

  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    wir müssen Dich leider noch um etwas Geduld bitten.
    Ob die neuen Bedingungen auch in den Unterrichtsfächern gelten und ob es eventuell für die Erziehungswissenschaft eine Übergangsregelung geben wird, klären wir momentan.
    Wir melden uns sobald wir nähere Informationen haben.
    Liebe Grüße

  2. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r fetx648,

    was wir bisher sagen können: Für die Anmeldung zum Abschlussmodul gelten immer nur diejenigen Auflagen, die in den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) des gewählten Faches genannt werden. Wenn Du also in Deinem Unterrichtsfach schreiben möchtest, gelten die Auflagen aus den FSBs dieses Unterrichtsfachs und nicht die der Erziehungswissenschaft. Sofern Du dort keine findest, gibt es keine Auflagen, die denen der Rahmenprüfungsordnung hinzugefügt wurden.

    Darüber hinaus wird nun auch geprüft, ob eine Übergangsregelung ausgearbeitet werden soll oder gar muss. Ich hoffe, wir haben Dir mit der ersten Antwort schon weiterhelfen können. Beim zweiten Teil der Antwort bitten wir noch um einen kleinen Moment Geduld.

    Liebe Grüße,
    Markus

  3. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe/r fetx648,
    nach Absprache mit zu den zuständigen Anlaufstellen können wir Dir raten, dass man sich in Zweifelsfällen zunächst an das Studienbüro Erziehungswissenschaften wenden soll, welches den konkreten Einzelfall prüft. Der dezentrale Prüfungsausschuss entscheidet dann ggf., ob aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Zulassung zum Abschlussmodul erfolgt.
    Liebe Grüße!

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