Ich bin im Master und durch den ersten Prüfungsversuch meiner Forschungsarbeit durchgefallen. Für den zweiten Versuch musste ich mir allerdings einen neuen Dozenten suchen. Muss ich meine Prüfung bei Stine anmelden? Das geht nämlich nicht oder muss das mein neuer Dozent machen?
Ich muss Ende März abgeben und erreiche jetzt niemanden mehr in der Uni, der mir weiterhelfen könnte.
Liebe/r fejy383,
für eine Modulabschlussprüfung kann man sich nur während der Anmeldephasen via STiNE anmelden (https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/files/dpa-baubsc-la-pruefungsanmeldung.pdf). Eine Prüfung darfst Du auch erst dann abgeben, wenn sie über STiNE angemeldet ist. Wende Dich am besten an das Studien- und Prüfungsbüro, vermutlich können sie Dich auch außerhalb der Anmeldephasen zu einer Prüfung anmelden. Die haben heute (Donnerstag) von 13-15 Uhr auf (https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/studien-pruefungsbuero.html), wenn Du die Prüfung noch Ende März abgeben möchtest, wäre es günstig noch heute zum Büro zu gehen.
Alles Gute
David
Ich bin laut Stine für dieses Modul angemeldet mit dem Termin „Hausarbeit später“ :/
Dann musst Du aufjedenfall zum Studien- und Prüfungsbüro.
Denn bei der „Hausarbeit später“ handelt es sich um eine Auswahlmöglichkeit, die so nicht bei STiNE, bei den Erziehungswissenschaften existieren sollte. Mit dieser Einstellung lassen sich Noten nicht bei STiNE eintragen und die Studierenden können diese Einstellung auch nicht von selbst wieder aufheben. Nur das Studien- und Prüfungsbüro kann diese Anmeldung wieder korrigieren.
Liebe Grüße David
Vielen lieben Dank David 🙂
Leider ist die Frist angelaufen und mir wurde vom Prüfungsbürp nun geraten, da sie mich nicht nachtragen können (oder wollen), einen Härtefallantrag zu stellen bei Frau Hüttis-Graf. Weiß jemand wo ich das Formular dafür finde? Ich habe die ganzen Uni-Seiten bis jetzt erfolglos durchgeschaut 🙁
Mir ist nicht ganz klar, worin in Deinem Fall der Härtefall genau besteht. Der Zweck eines solchen besteht schließlich darin, u.a. Fristverlängerungen in Krankheitsfällen zu erwirken oder einen Anspruch auf gewisse Kurse zu erheben, wenn man z.B. ein Kind oder chronische Erkrankungen hat. Aber die Person vom Prüfungsbüro wird Dich wohl nicht ohne Grund darauf verwiesen haben.
Die unterschiedlichen Formulare findest Du unter dem folgenden Link: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/studien-pruefungsbuero/downloads.html
Ich würde Dir raten zuvor zu Frau Hüttis-Graf in die Sprechstunde zu gehen, damit Du den Antrag auch korrekt stellst und auch weißt welchen Antrag du konkret ausfüllen musst.
Viel Erfolg dabei
David
Danke! Genau auf der Seite war ich auch schon.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, worin genau Dein Härtefall besteht. Normalerweise sind Härtefallanträge dafür gut, dass man einen Aufschub der Abgabefrist in einem Krankheitsfall erhält oder dass man einen Anspruch auf bestimmte Seminare erheben kann, wenn man chronisch krank ist, oder Kinder hat. Aber das Prüfungsbüro wird sich sicherlich etwas dabei gedacht haben. Die unterschiedlichen Anträge findest Du hier: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/studien-pruefungsbuero/downloads.html
Geh am besten zur Sprechstunde von Frau Hüttis-Graf. Sie wird Dir genauer sagen können, welchen Antrag Du mit welcher Begründung stellen sollst.
Liebe Grüße
David
(Dieser Kommentar wurde offenbar versehentlich gelöscht und wurde nun von mir der Vollständigkeit halber rekonstruiert)