Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Prüfungsordnung

27. April 2016 fesx318 3 Kommentare

Liebes Lehramtsblog-Team,

ich studiere Philosophie und Russisch auf Gymnasiallehramt im 8. Bachelorsemester und plane kümmere mich zur Zeit um meine Bachelorarbeit. Ich werde in meinem zweiten Fach Russisch schreiben und möchte nachfragen, nach welcher prüfungsordnung ich mich richten muss?
Vielen Dank schon mal im Voraus!

Jana

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3 Kommentare

  1. Avatar-Foto David Kühlcke sagt:

    Liebe Jana,
    du musst dich nach der Prüfungsordnung des Lehramtsstudienganges richten (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt.html). Eventuell findest Du noch detaillierte Informationen in den Fachspezifischen Bestimmungen deines Unterrichtsfaches.

    Liebe Grüße David

  2. fesx318 sagt:

    Lieber David,

    vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Ich habe noch eine weitere Frage zu den genauen Formalien der Bachelorarbeit. Leider steht in der Prüfungsordnung des Lehramtsstudiengangs nicht geschrieben, nach welchen genauen Formalien die BA-Arbeit zu verfassen ist. Im Merkblatt zur Anfertigung der BA-Arbeit (https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare/download/bachelor/up-merkblatt-bachelorarbeit.pdf) kann man jedoch nachlesen:
    „Für die Bachelorarbeit wird ein Umfang von 25-35 Seiten empfohlen. In der Regel sollten die Formalien zu
    Schriftgröße, Absatzformat und Seitenrändern in der Modulbeschreibung des jeweiligen Abschlussmoduls in
    den fachspezifischen Bestimmungen enthalten sein. Sind dort keine Vorgaben zu finden dann gelten die
    allgemein üblichen Formatierungen.“
    Da im Abschlussmodul des Lehramtsstudiengangs und der Slavistik nichts genaues geschrieben steht, frage ich mich, woran ic mich konkret orientieren soll? In den unterschiedlichen Fachbereichen versteht man durchaus Unterschiedliches zu den „üblichen Formatierungen“, weshalb es unterschiedlich ausgelegt werden kann.

    Viele Grüße
    Jana

  3. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Jana,
    die Formalia der BA werden in den FSB des jeweiligen Teilstudienganges geregelt. Finden sich dort keine weiteren Angaben, solltest Du Deine/n Prüfer/In fragen, welche Formalia am Fachbereich üblich bzw. von ihm/ihr gewünscht sind.
    Liebe Grüße

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