Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Übergang Bachelor – Master / „Aufschiebung“ Masterplatz

03. Mai 2016 fetx122 2 Kommentare

Liebes daslehramtsblog-Team,

ich studiere Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I im sechsten Semester und werde dieses Semester meine Bachelorarbeit schreiben.
Ich habe mich beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) beworben und würde im September oder Oktober meinen Auslandsaufenthalt antreten, sofern ich angenommen werde. Nun ist es jedoch so, dass sich die Entscheidung über die letzten freien Plätze noch bis in den Oktober hinein hinauszögern kann.
Deshalb würde ich gerne wissen, wie ich am geschicktesten mit meiner Bewerbung für den Master vorgehe bzw. ob es die Möglichkeit gibt, den Masterplatz um ein Jahr „aufzuschieben“?
Bei der Tätigkeit als FSA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Teil des Ausbildungsweges, während dem man auch weiterhin Kindergeld erhält, weshalb ich mich frage, ob hier dann ähnliche Bedingungen gelten, wie wenn man ein FSJ o.ä. macht und deshalb den Studienplatz vorerst nicht annimmt?
Sollte ich nämlich tatsächlich erst im Oktober du Zusage vom PAD bekommen, hätte ich mich ja schon für den Master beworben und wäre aller Voraussicht nach schon eingeschrieben bzw. sogar schon für Veranstaltungen angemeldet.
Gibt es sonst einen besonderen Ansprechpartner, an den ich mich noch mal wegen diesem Anliegen wenden kann/soll?

Vielen Dank!

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto David Kühlcke sagt:

    Liebe/r fetx122,

    frag zunächst einmal beim Team für Bewerbung und Zulassung nach, ob es sich beim PAD um einen „Dienst“ handelt, der mit beispielsweise dem FSJ vergleichbar ist (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/bachelor-staatsexamen/zulassung-einschreibung/erweiterte-sprechzeiten-bescheidversand.html). Es macht jedenfalls stark den Eindruck, dass es sich tatsächlich um einen Dienst in dem Sinne handelt (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/studium-und-dienst.pdf), zumindest ist es ja ein Freiwilligendienst von Kulturweit. Wenn dies tatsächlich zutrifft, dann würdest Du im kommenden Jahr bei der Bewerbung bevorzugt werden (es würde §4 wirksam werden https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/satzungen-immatrikulation-zulassung/up-unizs.pdf).
    Nun weißt Du ja noch nicht, ob Du überhaupt einen Platz bekommst, von daher wäre es erst einmal ratsam, wenn Du dich regulär für den Master bewirbst. Wenn Du keinen Platz beim PAD bekommst, wärst Du so auf der sicheren Seite. Wenn Du aber einen Platz bekommst, könnte es erneut etwas komplizierter werden. Denn als Erstsemestler/in musst Du den angenommenen Masterplatz antreten, ein Urlaubssemester ist für das erste Semester ausgeschlossen (§4 (5) https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/up-po-u-la-u-med-u-neuf-u-20131009.pdf und §6 (1) https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/immatrikulationsordnung.pdf). Und wenn Du regulär immatrikuliert wärst müsstest du selbstverständlich die anstehenden Semesterbeiträge bezahlen. Dies wäre aber nur relevant, wenn es sich beim PAD um keinen Dienst handeln sollte.

    Liebe Grüße
    David

  2. fetx122 sagt:

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich werde mich zu dem Thema noch mal beim Team Bewerbung und Zulassung beraten lassen, aber habe nun schon etwas mehr Durchblick 😉

    Liebe Grüße,
    Johanna

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