Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Masterarbeit zusammen schreiben?

20. Juni 2016 fetx648 Ein Kommentar

Liebes Blog-Team,

ich studiere Lehramt für Sonderpädagogik mit dem Unterrichtsfach Deutsch und werde im nächsten Semester meinen Master beginnen. Eine Kommilitonin, die Lehramt für Primar- und Sekundarstufe mit den Unterrichtsfächern Deutsch und Geografie studiert, fängt im nächsten Semester ebenfalls mit ihrem Master an. Nun kam bei uns die Frage auf, ob wir die Masterarbeit zusammen schreiben können und, wenn ja, welche Vorgaben und geänderte Bedingungen dann für die Masterarbeit bestehen. Könnt ihr uns dazu vielleicht etwas sagen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen!

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  1. Avatar-Foto David Kühlcke sagt:

    Liebe/r fetx648,

    es ist in der Tat möglich, die Masterarbeit in einer Gruppenarbeit zu schreiben. Dies regelt §13 Absatz 9 der Fachspezifischen Bedingungen der Erziehungswissenschaften für alle Studiengänge des Master of Education. Die Leistungen der einzelnen Prüfungskandidat/innen muss dabei jedoch für die Prüfer/innen klar voneinander unterschieden und bewertet werden können. Die genauen Kriterien findet Ihr in den FSB auf S. 7: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/fsb-lehramt-med-erzwiss-20150922.pdf
    In der konreten Umsetzung bedeutet das natürlich auch, dass Ihr Euch sowohl untereinander als auch mit Eurer Prüferin bzw. Eurem Prüfer sehr genau abstimmen müsst. Plant für diese Prozesse besser etwas mehr Zeit ein und seid Euch darüber bewusst, dass ihr ggfs. auch inhaltlich eure Gruppenarbeitrechtfertigen werden müsst.

    Im Teilstudiengang Deutsch ist eine Gruppenarbeit hingegen weder über die Fachspezifischen Bestimmungen des Teilstudiengangs noch über die Rahmenprüfungsordnung der Lehramtsstudiengänge explizit vorgesehen. In diesem Fall könnt Ihr Euch im Studienbüro der Germanistik darüber informieren, ob die Prüfungspraxis trotzdem Gruppenarbeiten vorsieht. Schließlich ist es in den Ordnungen auch nicht verboten. Falls ja, solltet Ihr Euer Vorgehen allerdings noch mal mit dem Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) absprechen, damit es nicht zu einem späteren Zeitpunkt zu Ungereimtheiten kommt.

    Beachtet abschließend noch, dass sich diese Regelungen in innerhalb der nächsten zwei Jahre, wenn Ihr also Eure ggf. gemeinsame Arbeit anmelden möchtet, noch ändern können. Informiert Euch vor der Anmeldung der Arbeit also nochmals sicherheitshalber.

    Liebe Grüße

    David Kühlcke

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