Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Wechsel von LaGym zu Berufsschule

30. Juni 2016 feux972 Ein Kommentar

Ich schließe meinen Master of Education für das Lehramt an Gymnasien gerade ab. Kann ich mich für das Referendariat für das Lehramt an Berufsschulen bewerben, wenn ich ein 12-monatiges Betriebspraktikum nachweise?
Und welche Auflagen gelten genau für dieses Praktikum?

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  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    die Bewerbungsvoraussetzungen für das Referendariat können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, sodass Du Dich darüber bei den entsprechenden Schulbehörden oder Kultusministerkonferenzen erkundigen musst. Häufig wird jedoch eine Übereinstimmung des Lehramttypes im Studium und Referendariat gefordert. In Hamburg ist die Behörde für Schule und Berufsbildung für das Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst zuständig (http://www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst/64638/bewerbungen-vorbereitungsdienst/).
    Sollte dieser Weg nicht möglich sein, hättest Du die Möglichkeit, Dich für den BA Lehramt an beruflichen Schulen zu bewerben. Das 12-monatige Betriebspraktikum stellt eine Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor Lehramt an Beruflichen Schulen dar, Informationen hierzu findest Du hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung/merkblaetter.html. Nach der Immatrikulation kannst Du Dir die Leistungen in Deinem Unterrichtsfach und in Erziehungswissenschaft sowie Deine Abschlussarbeiten anerkennen lassen. Die Anerkennung wird von den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt, eine Liste der Ansprechpartner findest Du hier:http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral. Dadurch würde sich Deine Studienzeit im neuen Studiengang verkürzen.
    Liebe Grüße

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