Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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„Pflichtsemester“

04. Juli 2016 feux552 Ein Kommentar

Ich studiere LAGym im Bachelor, werde nächstes Semester ein Auslandssemester haben und überlege, ob ich mich solange beurlauben lassen sollte. Ich habe im CampusCenter gehört, dass man sich nicht beurlauben lassen sollte, wenn man in der Zeit des Auslands-Semesters ein sog. „Pflichtsemester“ an der UHH hätte. Gibt es solche im Lehramt, sodass von einer Beurlaubung abzuraten ist?

Vielen Dank!

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  1. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r feux552,

    grundsätzlich berechtigt ein Studienaufenthalt an in- und ausländischen Hochschulen, einen Antrag auf Beurlaubung an der Universität Hamburg zu stellen. Informationen zur Beurlaubung findest Du hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/beurlaubung.html
    In diesem Fall solltest Du allerdings auch die Studienpläne deiner Teilstudiengänge dahingehend überprüfen, ob Du auch ohne Rücksprache mit den Studienbüros dieser Teilstudiengänge oder etwa einzelnen Dozentinnen oder Dozenten Dein Urlaubssemester abhalten kannst und nach Deiner Rückkehr nahtlos weiterstudieren kannst. Das betrifft dann bspw. auch das Angebot von Pflichtseminaren, die bspw. nur im nächsten Semester angeboten werden.
    Wenn Du Dir dahingehend unsicher bist, bitten wir Dich, die Studienbüros Deiner betreffenden Teilstudiengänge mit Deinem Anliegen zu betrauen. Es geht einfach darum, dass Du in Deinem Interesse sicherstellen solltest, dass die Studierbarkeit Deines Lehramtsstudiums dadurch nicht gefährdet wird. Den Kontakt zu den Studienbüros findest Du hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral

    Liebe Grüße,
    Markus

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